Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
25.03.2015

Regelbedarfsstufe 1 - BSG hält an seiner Rechtsprechung zur Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern leben, fest

Mit Urteilen vom 23. Juli 2014 (Az. B 8 SO 5/14 R; B 8 SO 9/14 R) hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts entschieden, dass erwerbsunfähige volljährige behinderte Menschen, die Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch ‑ Sozialhilfe ‑ (SGB XII) erhalten und bei ihren Eltern beziehungsweise einem Elternteil leben, grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen für den Lebensunterhalt nach der Regelbedarfsstufe 1 (100 %) besitzen. Diese Entscheidungen hat das Bundessozialgericht am Dienstag, dem 24. März 2015, in zwei Verfahren aufgrund mündlicher Verhandlung fortgeführt und seine Auffassung bekräftigt, dies ergebe sich bei verfassungskonformer Auslegung des § 27a Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit der Anlage zu § 28 SGB XII und der gesetzlichen Vermutung einer gemeinsamen, damit auch eigenen, nicht fremden Haushaltsführung (§ 39 Satz 1 SGB XII).


PM des BSG vom 24.03.2015