Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
18.12.2014

Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat die §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber muss bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen. Zwar liegt es im Entscheidungsspielraum des ...