Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
17.06.2016

Keine Maklerprovision bei Rücktritt vom Kaufvertrag!

Die Anfechtung des Hauptvertrags lässt auch den Anspruch auf die Maklerprovision entfallen. Wird stattdessen der Rücktritt erklärt, und hätte der Rücktrittsgrund auch zur Anfechtung berechtigt, entfällt in gleicher Weise der Provisionsanspruch. ...