Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
12.02.2016

Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrsschild 'Ende der Autobahn'?

Das Verkehrsschild 'Ende der Autobahn' (Zeichen 330.2 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung) zeigt lediglich an, dass die besonderen Regeln für die Autobahn nicht mehr gelten. Es ordnet keine Geschwindigkeitsbeschränkung an. ...