Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
06.07.2015

Entzug der elterlichen Sorge zum Schutz der Kinder vor körperlicher Züchtigung

Für den Senat steht fest, dass die betroffenen Eltern aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ihre Kinder auch in Zukunft körperlich züchtigen würden, weil die Züchtigung mit der Rute nach den Vorstellungen der Glaubensgemeinschaft, die die betroffenen Eltern teilen, unabdingbar ...