Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.04.2015

Dienstzimmer eines Försters unbeschränkt steuerlich absetzbar

Ein Förster, der im überwiegenden Interesse seines Arbeitgebers ein Dienstzimmer in seinem Wohnhaus unterhält, kann die hierfür entstehenden Kosten in vollem Umfang von der Steuer absetzen. Die Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer kommt in diesen Fällen nicht zur Anwendung. ...