Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.11.2014

Betriebskostenabrechnung mit Abkürzungen kann zulässig sein!

Grundsätzlich muss eine Betriebskostenabrechnung auch ohne betriebswirtschaftliche oder juristische Kenntnisse verständlich und nachvollziehbar sein - sonst ist sie unwirksam. Dennoch können u.U. Abkürzungen in der Abrechnung verwendet werden, dies sollte jedoch mit Bedacht geschehen, auch wenn ...