Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.03.2015

Ausbildungsvergütung bei mit öffentlichen Geldern gefördertem Ausbildungsplatz

Ausbildende haben Auszubildenden nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG auch dann eine angemessene Vergütung zu gewähren, wenn die Ausbildungsplätze mit öffentlichen Geldern gefördert werden. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Funktion der Ausbildungsvergütung abzustellen. Sie ...