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22.05.2015
Verkehrszentralregistereintrag und die Annahme eines gelegentlichen Konsums von Cannabis
Sofern ein früherer Konsum von Cannabis nach den Vorschriften des Verkehrszentralregisters zum Zeitpunkt eines weiteren Konsums noch zu berücksichtigen ist, weil die Tilgungsfrist noch nicht abgelaufen ist, so genügt dies für eine Annahme eines gelegentlichen Konsums. ...