Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.05.2015

Verkehrszentralregistereintrag und die Annahme eines gelegentlichen Konsums von Cannabis

Sofern ein früherer Konsum von Cannabis nach den Vorschriften des Verkehrszentralregisters zum Zeitpunkt eines weiteren Konsums noch zu berücksichtigen ist, weil die Tilgungsfrist noch nicht abgelaufen ist, so genügt dies für eine Annahme eines gelegentlichen Konsums. ...