Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2017

Unterbringungsverfahren und die Anhörung des Betroffenen

Nach § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG hat das Gericht den Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen. Diese Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen besteht nach § 68 Abs. 3 Satz ...