Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2013

Stundensatz des Berufsvormunds

Die Vergütung des Berufsvormunds erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VBVG nach Zeitaufwand zu einem Mindeststundensatz von 19,50 €. Der Stundensatz erhöht sich auf 25 €, wenn der Vormund über besondere für die Vormundschaft nutzbare Kenntnisse verfügt, die er durch eine abgeschlossene Lehre ...