Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2015

Die Vergütung des Berufsbetreuers

Berufsbetreuer werden seit dem 01.07.2005 nicht mehr nach ihrem tatsächlichen Zeitaufwand sondern nach einem pauschalen Zeitaufwand bezahlt (§§ 4, 5 Vormünder- und Betreuer-Vergütungsgestz VBVG). Ausnahmen bestehen lediglich für Vertretungsbetreuer oder solche Berufsbetreuer, ...