Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
09.04.2015

Auffahrunfall und die Belehrungspflicht des Vernehmungsbeamten

Auch wenn bei einem Auffahrunfall bereits aufgrund der Tatsache des Auffahrens gegen den Hintermann der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 1 Abs. 2, 4, 49 Abs. 1 Nr. 1 und 4 StVO, 24 StVG bestehen kann, begründet dieser allgemeine Verdacht noch keine ...