Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2016

Abschleppkosten sind von der Kaskoversicherung nicht immer zu übernehmen!

Ein Versicherungsnehmer hat gegenüber einer Vollkaskoversicherung keinen Aufwendungsersatzanspruch aus § 83 VVG hinsichtlich der Kosten einer Abschleppmaßnahme, wenn das versicherte Fahrzeug weitgehend zerstört ist und erkennbar über ...