Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
02.07.2013

Vorsicht bei gefälschten Ray-Ban-Sonnenbrillen aus Asien! React Germany, Luxottica Group S.p.A.

Jeder bestellt gerne über das Internet. Es ist einfach, praktisch und man muss das Haus nicht verlassen. Meist ist es auch relativ günstig. Der Internethändler muss nicht in Infrastruktur wie Ladengeschäft und fachkundiges Personal investieren. Der Internet-Versandhandel boomt, auch wenn das Ansehen der Branche durch Enthüllungen über Amazon & Co. Schaden genommen hat.

Billig = preiswert?

Auch eine Bestellung im Ausland stellt so heutzutage kein Problem mehr da. Mit Kreditkarte oder Paypal ist schnell bestellt. Allerdings birgt besonders das Bestellen im Ausland auch Gefahren für Rechtsverstöße. Jedem sollte bewusst sein, dass man gerade bei Bestellung von „verdächtiggünstigenMarkenprodukten“ vorsichtig sein sollte. Ob die Designer-Sonnenbrille und der hippe MP3-Player aus China oder die schicke Designer-Jeans aus der Türkei tatsächlich echte Schnäppchen sind oder doch Imitate, die gegen Markenrechte und oder Geschmacksmusterrechte verstoßen, entscheidet sich spätestens bei der Zollkontrolle.

Die lange Hand des Zoll.

Auch unser Mandant im vorliegenden Fall bestellte Waren aus dem asiatischen Ausland. Er kaufte angebliche „Ray Ban“-Sonnenbrillen. Einen passenden Händler fand er im chinesischen Hong Kong. Dass die angeblichen „Ray Ban“-Brillen mit einem Stückpreis von $ 25 verdächtig günstig waren, störte unseren Mandanten nicht. Doch die bezahlte Lieferung kam nie an. Zwar schaffte sie es nach Deutschland, wurde aber vom Zoll beschlagnahmt.

Warum Beschlagnahme?

„Ray-Ban“ ist eine Marke der italienischen Luxottica Group S.p.A.. Die Luxottica Group S.p.A. lässt ihre Rechte in Deutschland von der REACT Germany aus Düren wahrnehmen. Die REACT Germany ist Teil eines internationalen Netzwerks zur