Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
11.04.2015

Abmahnung: Fack ju Göhte durch Waldorf Frommer

Die Constantin Film Verleih GmbH mahnt durch Waldorf Frommer u. a. die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) des 2013er Films “Fack ju Göhte” ab. Unserer Mandantin wird vorgeworfen, sie habe Fack ju Göhte als Täterin über Internettauschbörsen zum Download angeboten.

Gleiche Forderungen

Die von Waldorf Frommer kommenden Abmahnungen enthalten bis auf kleine Einzelheiten meist den gleichen Wortlaut: Für die angebliche Rechtsverletzung fordern Waldorf Frommer die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, Schadensersatz (§ 97 UrhG)  und für deren Tätigwerden Aufwendungsersatz (§ 97a Abs.3 S.2 UrhG). Zuweilen liegt der Abmahnung ein Entwurf einer Unterlassungserklärung bei, manchmal scheint das nicht der Fall zu sein. Auch die Summen ähneln sich.

Gleiche Summen

Als Schadensersatz bei Filmen gilt Waldorf Frommer offenbar ein Richtwert von 600 EUR. Dieser erodiert aber zunehmend:

  • Amtsgericht Kiel, Urteil vom 30.01.2015 (Az. 120 C 155/14): Nur 100 € Schadenersatz bei privatem Filesharing eines Films.
  • Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2014 (Az. 57 C 16445/13). Nur 123 € statt 1.000 €Schadenersatz, nur 70,20 € Abmahnkosten statt 1.298,- €.

Mittlerweile werden die Rechtsanwaltskosten von Waldorf Frommer meist mit 215 EUR veranschlagt. “Großzügig” bieten Waldorf Frommer aber auch häufig ein Vergleichsangebot i.H.v. pauschal 600 EUR an. Damit könnten alle Ansprüche abgegolten werden.

Gleiche Vorgehensweise

Das ewig gleiche Programm der Abmahner ist nicht für Innovationen bekannt, deshalb gilt auch für Sie:

  • Abmahnung genau durchlesen
  • nicht in Panik geraten.

Schauen, was einem zur Last gelegt wird und wieviel Geld die Abmahner bis wann dafür möchten. Sollte es eine Abmahnung von Waldorf Frommer sein, sind es wahrscheinlich oben genannte Summen.

  • Keine Unterlassungserklärung ohne Prüfung durch Spezialisten unterschreiben!

Bedenken Sie, dass Sie sich einer lebenslangen Verpflichtung unterwerfen. Außerdem sind die Abmahnungen anliegenden Erklärungen nie eher nicht zu IHREM Vorteil formuliert.

Lassen Sie einen erfahrenen und spezialisierten Anwalt die Abmahnung überprüfen und eine auf Sie zugeschnittene Unterlassungserklärung entwerfen.

Wir sind für Sie da.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine erste Einschätzung. Wir teilen Ihnen auch mit, welche Kosten mit unserer Beauftragung verbunden sind. Sie erreichen uns telefonisch unter 040/ 411 67 62 -5, per E-Mail: info@ipcl-rieck.de oder per Fax 040 / 411 67 62 – 6. Bitte senden Sie uns die gesamte Abmahnung inklusive aller Anhänge und Ihrer Kontaktdaten zu.

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