Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
17.12.2015

Urteil des AG Heinsberg zur Beilackierung, Erneuerung einer Türdichtung sowie Kosten der ergänzenden sachverständigen Stellungnahme

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Das AG Heinsberg hat mit Urteil vom 16.12.2015, Az. 18 C 37/15 einem Unfallgeschädigten die Kosten einer Beilackierung zugesprochen sowie einer ergänzenden sachverständigen Stellungnahme nach der Kürzung durch die Haftpflichtversicherung. Nicht zugesprochen wurden die Kosten der Erneuerung einer Türdichtung. Das Urteil enthält auch Ausführungen zur Höhe der Sachverständigenkosten für die ergänzende Stellungnahme. Der Hinweis auf […]

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