Rechtsanwalt John Miehler

Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR
80333, München
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht Strafrecht Zivilrecht
29.01.2014

BGH: SCHUFA muss Ermittlung des Scorwertes nicht offenlegen

Erstmals hat nun auch der Bundesgerichtshof (Urteil des VI. Zivilsenats – VI ZR 156/13) am 28.01.2014 darüber entschieden, ob die SCHUFA Holding AG dem Verbraucher gegenüber Auskunft darüber geben muss, wie der Scorewert in seinem konkreten Fall ermittelt wird.

Der BGH stellt fest, dass die SCHUFA zwar verpflichtet ist, Auskunft zu erteilen über alle Tatsachen, die für die Bewertung maßgeblich sind. Nach welchen mathematisch/statistischen Verfahren der Scorewert berechnet wird, muss allerdings nicht offen gelegt werden.

Bislang liegt die Entscheidung noch nicht schriftlich vor.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=66604&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf