Rechtsanwalt John Miehler

Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR
80333, München
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht Strafrecht Zivilrecht
14.04.2013

Wenn sich Inkassounternehmen daneben benehmen

Inkassounternehmen die Schuldner telefonisch spät abends bedrohen und ankündigen man würde Arbeitgeber, Nachbarn oder Verwandte über die Schulden informieren oder (bei Ausländern) die Ausländerbehörde einschalten sind zum Glück selten. Auch unangekündigte Hausbesuche von Inkassomitarbeitern, die den Anschein eines “offiziellen” Auftrages erwecken und Einlass in die Wohnung begehren sind Ausnahmen.

Doch wie wehrt man sich als Schuldner ?

Zunächst muss man sich als Schuldner bewusst machen, dass eine Inkassofirma keine Behörde ist und auch keine “amtlichen” Befugnisse hat. Niemand ist verpflichtet einen Inkassomitarbeiter in die Wohnung zu lassen. Bedrohungen durch einen Inkassomitarbeiter müssen Sie nicht hinnehmen.

Wenn Sie sich durch ein Inkassounternehmen bedroht fühlen können Sie:

  • Strafanzeige wegen Nötigung erstatten (Lassen Sie den Sachverhalt aber bitte vorher prüfen !)
  • Beschwerde beim zuständigen Landgericht einlegen (siehe unten)
  • Beschwerde an den BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen) Der BDIU überwacht die ordnungsgemäße, gewissenhafte und redliche Berufsausübung seiner Mitglieder.
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.,
Friedrichstraße 50–55, 10117 Berlin,
Telefon: 030 / 2 06 07 36-0, Fax: 030 / 2 06 07 36-33)

Das Landgericht ist für die Zulassung von Inkassounternehmen zuständig. Hier können Sie prüfen ob das Inkassounternehmen überhaupt eine Zulassung hat und welches Landgericht zuständig ist:

http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/

Auf jeden Fall gilt :

Unterschreiben Sie nichts unter dem Druck der Situation, sondern prüfen Sie was genau was Sie da eigentlich unterschreiben sollen. Lassen Sie sich helfen. Suchen Sie eine Verbraucherzentrale auf, wenden Sie sich an die Beratungsstelle des örtlichen Anwaltsvereins oder an eine offizielle Schuldnerberatungsstelle.