Rechtsanwalt John Miehler

Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR
80333, München
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht Strafrecht Zivilrecht
16.04.2013

Verbraucherinsolvenz als „Plan B“

Wenn Sie als Schuldner einen Gläubigervergleich schließen wollen, müssen Sie wissen, Wie eine Privatinsolvenz abläuft. Warum ?

„Die Verhandlungsstärke hängt primär davon ab, wie attraktiv die Optionen bei einem Scheitern der Verhandlungen sind.“

(Roger Fisher, William Ury, Bruce Patton „Das Harvard Konzept“)

Auch wenn Sie als Schuldner durch Gläubigervergleiche eine Insolvenz vermeiden wollen, sollten Sie sich dringend zuerst mit den Voraussetzungen, den Möglichkeiten und den Risiken einer Verbraucherinsolvenz auseinandersetzen. Sie brauchen für die Verhandlung einen „Plan B“. Je genauer Sie wissen was die Verbraucherinsolvenz für Sie und Ihre Gläubiger bedeutet, umso größer sind Ihre Chancen in den Gläubigervergleichen ein optimales Ergebnis zu erzielen. Ein Schuldner, der nicht weiß, was für den Gläubiger in der Verbaucherinsolvenz tatsächlich zu erwarten ist, bietet im Zweifel zu viel.

Plan-BIn dem oben zitierten Buch „das Harvard Konzept“, dem Standartwerk der Verhandlungsführung, wird der „Plan B“ (der dort „beste Alternative“ genannt wird) als wirksames Mittel gegen auf den ersten Blick stärkere Verhandlungsgegner angesehen. Je mehr der Verhandlungsführer glaubt, keine Alternative zu einer Einigung zu haben, umso geringer ist seine Verhandlungsmacht. Er wird nicht das beste Ergebnis in der Verhandlung erzielen.

Stellen Sie sich vor, Sie sitzen in einem Bewerbungsgespräch. Sind Ihre Chancen größer , wenn Sie Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bei drei weiteren interessanten Arbeitgebern in der Tasche haben oder wenn Ihre Zukunft einzig und allein von dem Eindruck abhängt, den Sie in diesem Gespräch beim Personalchef hinterlassen ?

Je besser der Verhandlungsführer seine Alternative ausbaut, je weniger er auf eine Einigung angewiesen ist, umso größer ist seine Verhandlungsmacht und sein Selbstvertrauen in der Verhandlung. Dabei muss der “Plan B” nicht Thema der Verhandlung sein oder gar als Druckmittel eingesetzt werden.

Wenn Sie wissen, dass Gläubiger X im Fall der Insolvenz höchstens auf einen Betrag von 150,00 EUR hoffen kann, können Sie dessen Forderung nach Zahlung von 1.800,00 EUR besser abwehren.

Sie müssen daher vor der Verhandlung (zumindest für sich) die Frage beantworten können, was der einzelne Gläubiger im Fall einer Verbraucherinsolvenz verliert. Erst dann wissen Sie auch, was Sie dem Gläubiger anbieten sollten.