Rechtsanwalt John Miehler

Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR
80333, München
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht Strafrecht Zivilrecht
28.03.2013

Gehaltsabtretung und Jobwechsel nach Insolvenzeröffnung BGH, Urteil v. 20.9.2012

Die Abtretung künftiger Gehaltsansprüche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des Monats der Verfahrensöffnung auch insoweit wirksam, als die Ansprüche auf einem Dienstverhältnis beruhen, das erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingegangen worden ist.

Zu Deutsch: wenn Sie der Bank das pfändbare Gehalt abgetreten haben, ist es egal, ob Sie nach der Insolvenzeröffnung den Job wechseln. Die Abtretung gilt in jedem Fall (nur) zwei Jahre.

Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München