Rechtsanwalt John Miehler

Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR
80333, München
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht Strafrecht Zivilrecht
12.06.2013

Fragen zur Verbraucherinsolvenz

Fragen zur Verbraucherinsolvenz

Was bedeutet eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ermöglicht es dem Schuldner, Restschuldbefreiung, d.h. die Befreiung von ein Verbindlichkeiten zu erhalten. Dafür sind bestimmte formelle Hürden zu überwinden und Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Während des gesamten Verfahrens ist der Schuldner vor der Vollstreckung durch die Gläubiger geschützt.

Das bedeutet für den Schuldner: keine Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, keinen Besuch durch den Gerichtsvollzieher, keine Konto – oder Gehaltspfändung.

Was kann mir in der Privatinsolvenz genommen werden?

Im Insolvenzverfahren darf Ihnen nur das genommen werden, was auch im Falle einer Zwangsvollstreckung durch die Gläubiger vollstreckt werden dürfte. Das bedeutet in der Regel, falls Sie keine besonders teuren oder wertvollen Haushaltsgegenstände haben, bleiben diese Ihnen erhalten. Was von Ihrem Gehalt genommen werden kann, bestimmt sich nach der Pfändungtabelle, die jedes zweite Jahr aktualisiert wird. Notwendige Arbeitsmittel sind ebenfalls nicht der Pfändung unterworfen und damit auch im Insolvenzverfahren grundsätzlich nicht in Gefahr. Es gibt zahllose Vorschriften darüber, was gepfändet werden darf und was nicht. Hierzu sollten Sie bei Zweifelsfragen einen Fachmann fragen.

Viele Schuldner stellen fest, dass Ihnen in der Insolvenz mehr bleibt, als zuvor, als sie aus Angst hohe Raten an die Gläubiger gezahlt haben.

Muss ich einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen, wenn ich überschuldet bin?

Wenn Sie als natürliche Person Schulden haben, sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Sie können sich auch nicht wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen. Grundsätzlich kann jedoch auch jeder Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen. Dies kommt aber bei Privatpersonen nur sehr selten vor.

Dies ist anders, wenn Sie Geschäftsführer einer juristischen Gesellschaften (zum Beispiel GmbH) sind, die Überschuldet oder Zahlungsunfähig ist. Dann sind Sie als Geschäftsführer verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen und können sich wegen Insolvenzverschleppung sogar strafbar machen.

Welche Kosten entstehen bei einer Privatinsolvenz?

Hierzu haben wir einen eigenen Beitrag geschrieben:http://www.ent-schuldigung.de/welche-kosten-entstehen-bei-einer-privatinsolvenz/

Werden alle Schulden von der Restschuldbefreiung erfasst?

Geldstrafen und Geldbußen, Forderungen aus unerlaubter Handlung und die Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens, sofern diese gestundet sind, sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Nach der Reform der Verbraucherinsolvenz, die zum 1.7.2014 in Kraft tritt, werden zusätzlich auch Forderungen aus Steuerhinterziehung und aus Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht mehr von der Restschuldbefreiung umfasst.

Wie läuft eine Verbraucherinsolvenz ab?

Vor dem eigentlichen Insolvenzverfahren ist ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren vorgeschrieben. Nach der Eröffnung des Verfahrens, in der so genannten Insolvenzphase versucht der Treuhänder Ihr Vermögen zu verwerten. Das bedeutet, alles was im Fall einer Zwangsvollstreckung pfändbar wäre, gehört zur Insolvenzmasse. Nach Abschluss dieser Phase und der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch das Gericht beginnt die Wohlverhaltensphase. In dieser Phase haben Sie nur den pfändbaren Anteil ihres Einkommens einen Treuhänder abzuführen. Falls Sie etwas erben, müssen Sie die Hälfte des Erbteils an den Treuhänder herausgeben. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode von derzeit sechs Jahren (zu Änderungen siehe Reform) entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung. Mit dem Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung können die Gläubiger dann ihre Forderungen nicht mehr durchsetzen.

Hier erfahren Sie mehr über die Änderungen durch die Reform, die zum 01.07.2014 in Kraft treten

Was ist ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch?

Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor Antragstellung im Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt werden. Dabei muss den Gläubigern ein Angebot zur Bereinigung der Schulden unterbreitet werden. Für dieses Angebot sind grundsätzlich eine Gläubigerübersicht, ein Verteilungsplan und der eigentliche Schuldenbereinigungsplan vorgeschrieben. Das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans muss von einer Schuldenberatungsstelle oder einer geeigneten Person wie zum Beispiel Rechtsanwälten bescheinigt werden. Zwar kann der Schuldenbereinigungsplan direkt vom Schuldner selbst erstellt werden, in der Regel ist es jedoch sinnvoll, wenn die Schuldenberatungsstelle bzw. der Rechtsanwalt auch den Schuldenbereinigungsplan erstellt.

Leider können wir in diesem Beitrag nicht alle Fragen beantworten. Sie können sich aber gerne persönlich von uns beraten lassen.