Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
16.08.2015

Unter­bring­ung im psych­iat­ri­sch­en Kran­ken­haus nur bei psych. De­fekt auf den die Tat­be­geh­ung be­ruht

FrauSchreit2-200In dem vom BGH am 15. Juli 2015 ent­schied­en­en Ver­fah­ren (BGH 4 StR 277/15) hat­te das Land­ge­richt die Unter­bring­ung des Be­schuldig­ten in einem psych­iatri­schen Krank­en­haus an­ge­ord­net. Es hat dabei an­ge­nom­men, dass der Beschuldigte bei der Be­geh­ung der als schwere Brand­stift­ung gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu bewertenden Anlasstat in­folge einer krank­haft­en seel­isch­en Störung schuld­un­fäh­ig ge­wesen (§ 20 StGB) sei. Er habe im Zu­stand einer akuten psych­otisch­en Stör­ung (para­noid-hallu­zi­na­tori­sch­en Psych­ose) mit deut­licher Stör­ung des Realitäts­be­zuges ge­hand­elt. Des­halb habe ihm die Fähig­keit zur Ein­sicht in das Un­recht seines Handelns ge­fehlt.

Der BGH hat die Entscheidung des Landgerichts mit der maßgeblichen [...]