Wird eine Geldstrafe verhängt, so bestimmt das Gericht nach § 40 II StGB die Höhe eines Tagessatzes unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei hat es in der Regel von dem Nettoeinkommen auszugehen, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte.
Bezüglich der Tagessatzhöhe hat das OLG Braunschweig zu seinem Beschluss vom 19.05.2014 (1 Ss 18/14) folgende Leitsätze aufgestellt:
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30.07.2014