…nur bei zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz des Fahrzeugführers.
In dem vom BGH am 30. Juni 2015 entscheidenen Fall (BGH 4 StR 188 /15) blockierten Polizeibeamte mit ihrem Streifenwagen bei eingeschaltetem Blaulicht die Ausfahrspur einer Raststätte um den späteren Angeklagten an der Flucht zu hindern, indem sie sich quer zur Fahrbahn stellten, sodass ein Durchkommen vor und hinter dem Streifenwagen wegen der dort vorhandenen Leitplanken nicht mehr möglich war.
Der Angeklagte beschleunigte sein Fahrzeug auf der mehrere hundert Meter langen Ausfahrspur der Rastanlage auf 100 bis 120 km/h. Obwohl er die Polizeisperre bemerkte, beschleunigte er weiter und fuhr ungebremst auf das Streifenfahrzeug zu, um die Polizeibeamten zur Freigabe der Fahrbahn [...]