Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
23.05.2015

Der Zeu­ge muss trotz vor­her ge­plant­en Ur­laubs vor Ge­richt er­schein­en

747-200Eine Urlaubsreise entbindet den Zeugen grundsätzlich nicht von seiner Pflicht, zur Vernehmung vor Gericht zu erscheinen.
Ein Zeuge, der zur Vernehmung in der Hauptverhandlung nicht erscheint, nachdem er durch das Gericht nicht davon unterrichtet worden ist, dass sein Entschuldigungsvorbringen nicht ausreiche, befindet sich nicht in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum.
Diese Leitsätze hat das OLG Dresden in seinem Beschluss vom 24.02.15 (2 Ws 82/15) aufgestellt.
In diesem vorangehenden Starfverfahren hatte das Landgericht einen Zeugen zur Berufungshauptverhandlung am 17. April 2014
geladen. Mit Schreiben vom 13. März 2014 teilte der Zeuge mit, dass er den Termin nicht wahrnehmen könne, weil er sich vom 6. bis zum 18. April 2014 im Urlaub befinde. Das Landgericht forderte daraufhin am [...]