Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
08.07.2010

Polizei warnt vor Abzockschreiben

Die Polizei in Husum warnt hier Gewerbetreibende vor Abzockschreiben wie folgt: Husum (ots) – Ein neuer, alter Stern am Himmel der Branchenbuch-Abzocker ist die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, die unter www.gewerbeauskunft-zentrale.de ein neues Nutzlosregister betreibt. Die Masche ist wie üblich: Es werden kleine Gewerbetreibende angeschrieben mit einem Formular, das den Anschein erweckt, es handele sich um einen kostenfreien Service eines Branchenbuchbetreibers. Überschrieben mit dem amtlich wirkenden Titel “Gewerbeauskunft-Zentrale” wird hier um (Nicht-)Aufmerksamkeit geworben. Der Adressat wird aufgefordert, in dem bereits vorausgefüllten Formular fehlende oder fehlerhafte Daten zu korrigieren und das Ganze dann unterschrieben zurückzusenden. Teilweise steht da sogar, dass die “Rückantwort gebührenfrei per Fax” möglich sei unter Angabe einer 0800-er-Nummer. Ganz und gar nicht gebührenfrei ist dann aber der eigentliche Eintrag: Monatlich netto 39,85 Euro soll der dermaßen gelinkte zahlen. Bei einer Laufzeit von zwei Jahren immerhin 956,40 Euro plus Umsatzsteuer. Ein stolzes Sümmchen für ein sehr lückenhaftes und bisher unbekanntes “Zentral”-Register. Die Husumer Kriminalpolizei rät allen Gewerbebetrieben : Fallen Sie nicht darauf rein, sondern entsorgen Sie entsprechende Angebote im Papierkorb. Wenn Sie schon Opfer geworden sind: Wehren Sie sich! Es gibt etliche Gerichtsurteile, die diese Art von Geschäftemacherei als rechtswidrig einstufen (allerdings auch einige, die den Abzockerbanden Recht gegeben haben, da die Kostenhinweise in klein gedruckter Form erfolgten). Copyright © 2010 by Anwalt bloggt J. Sokolowski