Rechtsanwalt Guido Kluck

WK LEGAL
10999, Berlin
09.11.2016

Geld zurück für Bausparer

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil vom 8. November 2016 (AZ: XI ZR 552/15) entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine „Darlehensgebühr“ in Höhe von 2% der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unwirksam ist. Durch eine solche Klausel würde durch die Bausparkasse ein nicht laufzeitabhängiges ausgestaltetes Entgelt erhoben, welches nicht dem gesetzlichen […]

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