Urteil des VG Saarlouis vom 17.12.2010

VG Saarlouis: vollstreckung, sicherheitsleistung, hinterlegung

VG Saarlouis Urteil vom 17.12.2010, 7 K 1820/09
Landesdisziplinarrecht
Leitsätze
Keine Einstellung eines Disziplinarverfahrens mangels Nachweis eines Dienstvergehens,
wenn aufgrund eines glaubhaften Geständnisses des Beamten feststeht, dass er ein
Dienstvergehen begangen hat.
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des gerichtsgebührenfreien Verfahrens trägt der Kläger.
III. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des
Betrages der sich aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss ergebenden Kostenschuld
abwenden, falls nicht das beklagte Ministerium vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben
Höhe leistet.
Gründe
Das Gericht folgt der Begründung des in der vorliegenden Sache ergangenen
Gerichtsbescheids der Kammer vom 13.10.2010, stellt dies fest und sieht von einer
weiteren Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe ab (§§ 3 S. 1 SDG,
84 Abs. 4 VwGO).