Urteil des VG Münster vom 10.05.2000

VG Münster: aufschiebende wirkung, amnesty international, dekret, asyl, handel, nigeria, anerkennung, datum

Verwaltungsgericht Münster, 4 L 389/00.A
Datum:
10.05.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 389/00.A
Tenor:
Auf den erneuten Antrag des Antragstellers wird der Beschluß des
Gerichts vom 26. Oktober 1998 - 4 L 1655/98.A - geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 3152/98.A gegen die auf das
Zielland Nigeria bezogene Abschiebungsandrohung im Bescheid des
Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 6.
Oktober 1998 wird angeordnet. Angesichts der übereinstimmenden
Auskünfte des Auswärtigen Amtes (AA vom 10. Juni 1999 an VG
Sigmaringen und vom 24. August 1999 an VG Köln) und von amnesty
international (ai vom 26. Juli 1999 an VG Köln und vom 27. Juli 1999 an
VG Stuttgart) spricht einiges dafür, daß das Urteil des Amtsgerichts
Ahlen vom 17. Mai 1999 - 6 Ls 50 Js 177/99 -, durch das der
Antragsteller wegen gewerbsmäßigem Handel mit unerlaubten Drogen
in 38 Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und sechs
Monaten verurteilt worden ist, den nigerianischen Behörden zur
Kenntnis gelangt (ist) und der Antragsteller nach dem Dekret Nr. 33
("National Drug Law Enforcement Agency") abermals verurteilt und
inhaftiert wird. Die asyl- und abschiebungsrechtliche Relevanz dieses
Umstandes wird im Hauptsacheverfahren zu überprüfen sein.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens (§ 154 Abs. 1
VwGO).
Auf den erneuten Antrag des Antragstellers wird der Beschluß des Gerichts vom 26.
Oktober 1998 - 4 L 1655/98.A - geändert.
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Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 3152/98.A gegen die auf das Zielland Nigeria
bezogene Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamts für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge vom 6. Oktober 1998 wird angeordnet. Angesichts der
übereinstimmenden Auskünfte des Auswärtigen Amtes (AA vom 10. Juni 1999 an VG
Sigmaringen und vom 24. August 1999 an VG Köln) und von amnesty international (ai
vom 26. Juli 1999 an VG Köln und vom 27. Juli 1999 an VG Stuttgart) spricht einiges
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dafür, daß das Urteil des Amtsgerichts Ahlen vom 17. Mai 1999 - 6 Ls 50 Js 177/99 - ,
durch das der Antragsteller wegen gewerbsmäßigem Handel mit unerlaubten Drogen in
38 Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt
worden ist, den nigerianischen Behörden zur Kenntnis gelangt (ist) und der Antragsteller
nach dem Dekret Nr. 33 ("National Drug Law Enforcement Agency") abermals verurteilt
und inhaftiert wird. Die asyl- und abschiebungsrechtliche Relevanz dieses Umstandes
wird im Hauptsacheverfahren zu überprüfen sein.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens (§ 154 Abs. 1 VwGO).
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