Urteil des HessVGH vom 02.04.2017

VGH Kassel: umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, versicherungsrecht, verwaltungsrecht, quelle, zivilprozessrecht, immaterialgüterrecht, verfassungsrecht, medizinrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
II OE 39/67
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen als Vertriebener hängt von
dem Zeitpunkt der ständigen Aufenthaltnahme in der Bundesrepublik Deutschland ab.
Die Aufenthaltnahme kann durch die Begründung des Wohnsitzes nicht ersetzt werden.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.