Urteil des HessVGH vom 02.04.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, schreibfehler, unrichtigkeit, quelle, steuerrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS II 30/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Eine offenbare Unrichtigkeit (Schreibfehler) im Aussteuerungsverfahren beendenden
Ausschlussvermerk des Vertriebenenausweises kann grundsätzlich jederzeit berichtigt
werden.
2. Zur deklaratorischen Bedeutung des Ausschlussvermerks.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.