Urteil des HessVGH vom 15.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, miteigentümer, bauwerk, alleineigentum, quelle

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 41/62
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Die Aufforderung an einen Bauherrn, ein von ihm errichtetes, aber nicht in seinem
Alleineigentum stehendes Bauwerk abzubrechen, ist auf eine rechtlich unmögliche
Leistung gerichtet, wenn der andere Miteigentümer weder bereit noch aufgrund eines
vollstreckbaren Titels verpflichtet ist, den Abbruch zu dulden.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.