Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, versicherungsrecht, verwaltungsrecht, quelle, zivilprozessrecht, immaterialgüterrecht, verfassungsrecht, medizinrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
B IV 37/65
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Leitsatz
Durch eine zu niedrige Festsetzung des Streitwertes wird eine Partei auch dann nicht
beschwert, wenn deswegen für ihre Kostenbeschwerde die Beschwerdegrenze des § 146
Abs. 3 VwGO nicht erreicht wird. vorgehend VG Kassel, B. v. 22.06.1965 - B IV 37/65 -
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.