Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: immaterialgüterrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, zivilprozessrecht, quelle, rückforderung, rückzahlung, rechtsnatur, strafrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
5. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS V 4/64
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Rechtsnatur und Voraussetzungen des Rückforderungsanspruchs bei Gewährung von
Ausgleichsbeträgen nach dem EFG.
2. Die Fälle, in denen die Rückzahlung bereits gewährter Ausgleichsbeträge gefordert
werden kann, sind in § 5 DVO EFG erschöpfend geregelt worden. Keiner dieser Fälle trifft
hier zu. Darüber hinaus besteht kein allgemeiner Rückzahlungsanspruch der Verwaltung
aus der Anwendung allgemeiner Rechtsgrundsätze über die Rückforderung gewährter
Subventionen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.