Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: kündigung, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, zivilprozessrecht, quelle, arbeitsgericht, dienstzeit, arbeiter

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS I 66/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Eine Zeit, während der ein Arbeiter nach erfolgter Kündigung bei seinem früheren
Arbeitgeber nicht tätig war, kann nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt
werden.
2. Dies gilt auch dann, wenn er gegen die Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erhoben
hatte, in dem Verfahren aber kein Urteil ergangen ist.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.