Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, versicherungsrecht, verwaltungsrecht, quelle, zivilprozessrecht, immaterialgüterrecht, verfassungsrecht, medizinrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
II OG 107/67
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Ob das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung
auf Grund mündlicher Verhandlung statt durch Beschluss durch Urteil entscheiden
kann, bleibt offen.
2. Zur "inkorrekten Entscheidung".
3. Zur anderweitigen Festsetzung der Polizeistunde (st. Rspr. des Senats).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.