Urteil des OLG Oldenburg vom 28.11.1994

OLG Oldenburg: entscheidungskompetenz, datum

Gericht:
OLG Oldenburg, 05. Zivilsenat
Typ, AZ:
Beschluß, 5 W 165/94
Datum:
28.11.1994
Sachgebiet:
Normen:
ZPO § 793
Leitsatz:
Nach Verweisung an das Landgericht hat das Oberlandesgericht über noch offene Rechtsmittel zu
entscheiden
Volltext:
Nach der bindenden Verweisung des Rechtsstreits vom Amtsgericht Jever an das Landgericht Oldenburg ist das
Oberlandesgericht zuständig, über das Rechtsmittel gegen den zuvor ergangenen Zwangsgeldfestsetzungsbeschluß
zu befinden. Der Rechtsstreit ist durch die Verweisung insgesamt auf das Landgericht übergegangen, so daß dem
Oberlandesgericht als dem übergeordneten Gericht die Entscheidungskompetenz über noch offene Rechtsmittel
gegen die in diesem Verfahren ergangenen Entscheidungen zukommt (vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 18. Aufl., § 281
Rdn. 15); eine Abhilfebefugnis steht dem Landgericht bei sofortigen Beschwerden insoweit nicht zu (KG NJW 69,
1816).