Urteil des OLG Oldenburg vom 08.07.1999

OLG Oldenburg: datum

Gericht:
OLG Oldenburg, 12. Familiensenat
Typ, AZ:
Beschluß, 12 WF 112/98
Datum:
08.07.1999
Sachgebiet:
Normen:
Keine Normen eingetragen
Leitsatz:
Die Verfolgung eines einheitlichen Unterhaltsanspruchs in zwei Prozessen ist unstreitig. Für das
zweite Verfahren kann keine PKH beansprucht werden.
Volltext:
Die nach § 127 ABs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die angefochtene
Entscheidung ist zutreffend begründet
worden. Auch das weitere Vorbringen des Beschwerdeführers rechtfertigt
keine abweichende Entscheidung, weil es ebenfalls keine hinreichenden
Gründe für eine Änderung der erst im Januar 1999 getroffenen Sorge-
rechtsregelung enthält.
Im übrigen sind bislang die wirtschaftlichen Voraussetzungen auch nicht dargelegt worden.