Urteil des OLG Oldenburg vom 19.10.1993

OLG Oldenburg: eltern, brand, zugang, datum

Gericht:
OLG Oldenburg, 12. Zivilsenat
Typ, AZ:
Urteil, 12 U 29/93
Datum:
19.10.1993
Sachgebiet:
Normen:
Keine Normen eingetragen
Leitsatz:
Aufsichtspflichtverletzung der Eltern bei Inbrandsetzen der Kleidung eines Spielkameraden durch
sechsjähriges Kind
Volltext:
Eltern verletzen ihre Aufsichtspflicht, wenn sie ihrem sechsjährigen Kind nicht eindringlich und regelmäßig das
Spielen mit Feuerzeugen oder Zündhölzern verbieten und nicht dafür Sorge tragen, daß es keinen Zugang zu
Zündhölzern hat. Das gilt um so mehr, wenn das Kind schon beim "Kokeln" ertappt worden ist. In einem solchen Fall
haften sie auch für Folgen, die dadurch eintreten, daß ihr Kind die Kleidung eines Spielkameraden in Brand steckt.