Urteil des OLG Oldenburg vom 23.04.1986

OLG Oldenburg: datum

Gericht:
OLG Oldenburg, 13. Zivilsenat
Typ, AZ:
Urteil, 13 U 149/85
Datum:
23.04.1986
Sachgebiet:
Normen:
Keine Normen eingetragen
Leitsatz:
Ungerechtfertigte Verdächtigung, in einem Kaufhaus gestohlen zu haben.
Volltext:
Die ungerechtfertigte Verdächtigung, in einem Kaufhaus gestohlen zu
haben, stellt keine schwere, einen Ersatz immateriellen Schadens be-
gründende Handlung dar, wenn die Beschuldigung als Schlußfolgerung
aus bestimmten Verdachtsmomenten und nicht in der Öffentlichkeit vor-
getragen wird.