Urteil des OLG Oldenburg vom 28.05.1990

OLG Oldenburg: datum

Gericht:
OLG Oldenburg, 12. Familiensenat
Typ, AZ:
Beschluß, 12 WF 75/90
Datum:
28.05.1990
Sachgebiet:
Normen:
Keine Normen eingetragen
Leitsatz:
Prozeßkostenvorschußpflicht auch, wenn PKV nur in Raten gezahlt werden kann
Volltext:
Ein Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß besteht grundsätzlich auch dann, wenn dieser nur in Raten gezahlt werden
kann (OLG München FamRZ 1987, 303 (304)), zumal die Antragstellerin bei ihrem Einkommen und der daraus
folgenden Ratenhöhe nur kurze Zeit in Anspruch genommen würde. Diese Raten wären ggf. auch bei einem eigenen
Gesuch der Antragstellerin zu berücksichtigen.