Urteil des LG Dortmund vom 29.11.2010

LG Dortmund (höhe, vorläufig, kläger, operation, vorinstanz, datum)

Landgericht Dortmund, 2 S 32/10
Datum:
29.11.2010
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Anerkenntnisurteil
Aktenzeichen:
2 S 32/10
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 406 C 11606/09
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 20.05.2010 verkündete Urteil
des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Kosten für die
Lasik-Operation an beiden Augen des Klägers zu übernehmen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 490,28 € - i. B.:
vierhundertneunzig 28/100 Euro - nebst Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22'.12.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.