Urteil des LG Bielefeld vom 26.02.2002

LG Bielefeld: behandlung, kopfschmerzen, schmerzensgeld, datum

Landgericht Bielefeld, 20 S 356/01
Datum:
26.02.2002
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 S 356/01
Vorinstanz:
Amtsgericht Minden, 20 C 339/01
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das am 25.9.2001 verkündete Urteil
des Amtsgerichts Minden wird aus den zutreffenden Gründen der
angefochtenen Entscheidung auf seine Kosten zurückgewiesen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ein höheres Schmerzensgeld
als 2.000,00 DM auch dann nicht gerechtfertigt wäre, wenn die von dem
Kläger behaupteten weiteren Beschwerden (Kopfschmerzen,
Taubheitsgefühle, LWS-Prellung und Zerrung) vorgelegen hätten. Die
Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes legt insofern nahe, dass
auch das Amtsgericht zugunsten des Klägers diese Beschwerden
unterstellt hat. Auch die Dauer und Art der Behandlung hat das
Amtsgericht bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes
hinreichend berücksichtigt. Die verzögerte Zahlung durch die Beklagte
zu 2) fiel bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nicht wesentlich
zugunsten des Klägers ins Gewicht, da der Kläger erst mit Schreiben
vom 23.4.2001 seine Ansprüche abrechnete und letzte Arztberichte
vorlegte, bis dahin für die Beklagte zu 2) mithin kein Grund zur Zahlung
bestand, der Kläger die Nichtzahlung ab April 2001 dann aber durch
seine überzogenen Vorstellungen geradezu herausgefordert hat.