Urteil des EUGöD vom 19.05.2014

Muster Und Modelle, Verfahrensordnung, Rechtspflege, Aussetzung

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER DRITTEN KAMMER
DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST
DER EUROPÄISCHEN UNION
19. Mai 2014
)
„Aussetzung des Verfahrens – Art. 71 Abs. 1 Buchst. d der Verfahrensordnung – Interesse einer
geordneten Rechtspflege“
In der Rechtssache F‑125/13
betreffend eine Klage nach Art. 270 AEUV, der nach Art. 106a EA auf den EAG-Vertrag
anwendbar ist,
Alvaro Sesma Merino,
Muster und Modelle), wohnhaft in El Campello (Spanien), vertreten durch Rechtsanwalt
H. Tettenborn,
Kläger,
gegen
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle),
P. Saba und D. Botis als Bevollmächtigte,
Beklagter,
erlässt
DER PRÄSIDENT DER DRITTEN KAMMER DES GERICHTS
FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST
folgenden
Beschluss
1
Gemäß Art. 71 Abs. 1 Buchst. d und Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichts kann der
Präsident im Interesse einer geordneten Rechtspflege nach Anhörung der Parteien durch mit
Gründen versehenen Beschluss das Verfahren aussetzen.
2
Mit Schreiben der Kanzlei vom 27. März 2014 ist den Parteien mitgeteilt worden, dass der
Präsident der Dritten Kammer des Gerichts im Interesse einer geordneten Rechtspflege die
Absicht hat, das Verfahren bis zur Entscheidung, die das Verfahren in der Rechtssache
T‑127/14 P, Sesma Merino/HABM, beendet, auszusetzen.
3
Mit am 10. April 2014 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenem Schreiben hat der Beklagte
erklärt, dass er hinsichtlich der beabsichtigten Aussetzung des Verfahrens keine Einwände
habe. Der Kläger hat nicht geantwortet.
4
Gemäß Art. 71 Abs. 1 Buchst. d der Verfahrensordnung ist daher das Verfahren in der
4
Gemäß Art. 71 Abs. 1 Buchst. d der Verfahrensordnung ist daher das Verfahren in der
vorliegenden Rechtssache bis zur Entscheidung, die das Verfahren in der Rechtssache
T‑127/14 P, Sesma Merino/HABM, beendet, auszusetzen.
Aus diesen Gründen hat
DER PRÄSIDENT DER DRITTEN KAMMER DES GERICHTS
FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST
beschlossen:
1. Das Verfahren in der Rechtssache F‑125/13, Sesma Merino/HABM, wird bis zur
Entscheidung, die das Verfahren in der Rechtssache T‑127/14 P, Sesma
Merino/HABM, beendet, ausgesetzt.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Luxemburg, den 19. Mai 2014
Die Kanzlerin
Der Präsident
W. Hakenberg
S. Van Raepenbusch
Verfahrenssprache: Deutsch.