Urteil des BVerfG vom 22.03.2018

Unzulässiger Ablehnungsgesuch gegen BVR Müller

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 2/18 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn K…,
gegen
die Bundestagswahl vom 24. September 2017
und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
hier: Antrag auf Richterablehnung
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski,
Langenfeld
am 22. März 2018 beschlossen:
Das Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller wird als unzulässig
verworfen. Das dem Beschwerdevorbringen zu entnehmende
Ablehnungsgesuch enthält lediglich Ausführungen, die zur Darlegung einer
Besorgnis der Befangenheit des Richters Müller gänzlich ungeeignet sind;
er ist deshalb auch von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch
nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten
Senats vom 3. Juli 2017 - 2 BvR 1400/17 -, juris).
Voßkuhle
Huber
Hermanns
Müller
Kessal-Wulf
König
Maidowski
Langenfeld