Urteil des BVerfG vom 22.01.2001

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Entscheidungen
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 6/00 -
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn W...,
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. März 2000 - EuWP 16/99 -
(BTDrucks 14/2761)
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsidentin Limbach,
Sommer,
Jentsch,
Hassemer,
Broß,
Osterloh,
Di Fabio
am 22. Januar 2001 gemäß § 24 BVerfGG beschlossen:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe:
1
Die Beschwerde ist aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 16. November 2000 mitgeteilten Erwägungen
unzulässig. Die weitere Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 16. Dezember 2000 gibt zu einer abweichenden
Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Limbach
Sommer
Jentsch
Hassemer
Broß
Osterloh
Di Fabio