Urteil des BPatG vom 01.08.2018

Urteil vom 01.08.2018

ECLI:DE:BPatG:2018:010818B19Wpat71.17.0
BUNDESPATENTGERICHT
19 W (pat) 71/17
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
1. August 2018
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 10 2009 018 808.8
hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 1. August 2018 unter Mitwirkung des
Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Kleinschmidt, der Richterin Kirschneck sowie der
Richter Dipl.-Ing. Matter und Dr.-Ing. Kapels
- 2 -
beschlossen:
Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.
G r ü n d e
I.
Das Deutsche Patent- und Markenamt – Prüfungsstelle für Klasse H 04 B – hat
die am 24. April 2009 eingereichte Anmeldung mit der Bezeichnung „Mehrmoden-
empfänger mit aktiver Blockiererunterdrückung“, die die Priorität der US-Anmel-
dung 12/114,264 vom 2. Mai 2008 in Anspruch nimmt, durch am Ende der Anhö-
rung vom 25. Januar 2017 verkündeten Beschluss mit der Begründung zurückge-
wiesen, dass der Gegenstand des jeweiligen Anspruchs 1 nach Haupt- und Hilfs-
anträgen nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe. Gegen diesen Beschluss
richtet sich die Beschwerde der Anmelderin vom 13. März 2017.
Sie beantragt,
den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H 04 B des Deut-
schen Patent- und Markenamts vom 25. Januar 2017 aufzuheben
und das nachgesuchte Patent aufgrund folgender Unterlagen zu
erteilen:
Patentansprüche 1 bis 25 vom 26. Juni 2013,
Beschreibung, Seiten 1 bis 17, vom 24. April 2009,
4 Blatt Zeichnungen,
Figur 1 vom 24. April 2009,
Figuren 2 bis 4 vom 26. Juni 2013,
- 3 -
hilfsweise,
Patentansprüche 1 bis 2 gemäß 1. Hilfsantrag
vom
25. Januar 2017,
weiter hilfsweise,
Patentansprüche 1 bis 2 gemäß 2. Hilfsantrag
vom
25. Januar 2017,
weiter hilfsweise,
Patentanspruch 1 gemäß 3. Hilfsantrag vom 25. Januar 2017,
weiter hilfsweise,
Patentansprüche 1 bis 6 gemäß 4. Hilfsantrag vom 20. Juli 2018,
weiter hilfsweise,
Patentansprüche 1 bis 6 gemäß 5. Hilfsantrag, überreicht in der
mündlichen Verhandlung am 1. August 2018,
weiter hilfsweise,
Patentansprüche 1 bis 6 gemäß 6. Hilfsantrag, überreicht in der
mündlichen Verhandlung am 1. August 2018,
Beschreibung und Zeichnung zu den Hilfsanträgen jeweils wie
Hauptantrag.
Der Patentanspruch 1 nach Hauptantrag vom 26. Juni 2013 hat folgenden Wort-
laut:
Drahtloser Mehrmodenempfänger (100), der folgende Merkmale auf-
weist:
- 4 -
ein Duplexfilter, das einem Mehrmodenband zugeordnet ist; und
eine Blockiererbeseitigungsschaltung (110), die auf einem Halbleiter-
chip angeordnet ist und mit dem Duplexfilter gekoppelt und ist dahin
gehend konfiguriert ist, auf der Basis eines Kompensationsverfahrens,
das eine Vorwärtsbeseitigung verwendet, ein unerwünschtes Blockie-
rersignal von dem Empfänger zurückzuweisen,
wobei die Blockiererbeseitigungsschaltung (110) konfiguriert ist, um ab-
hängig von der Leistung des Blockierersignals aktiviert zu werden.
Der Patentanspruch 1 nach dem 1. Hilfsantrag vom 25. Januar 2017 hat folgenden
Wortlaut:
Drahtloser Mehrmodenempfänger (100), der folgende Merkmale auf-
weist:
ein Duplexfilter, das einem Mehrmodenband zugeordnet ist; und
eine Blockiererbeseitigungsschaltung (110), die auf einem Halbleiter-
chip angeordnet ist und mit dem Duplexfilter gekoppelt und ist dahin
gehend konfiguriert ist, auf der Basis eines Kompensationsverfahrens,
das eine Vorwärtsbeseitigung verwendet, ein unerwünschtes Blockie-
rersignal von dem Empfänger zurückzuweisen,
wobei die Blockiererbeseitigungsschaltung (110) ferner dahin gehend
konfiguriert ist, zwischen zwei verschiedenen Empfangsmodi (113), die
in demselben Mehrmodenband arbeiten, zu wählen.
Der Patentanspruch 1 nach dem 2. Hilfsantrag vom 25. Januar 2017 hat folgenden
Wortlaut:
- 5 -
Drahtloser Mehrmodenempfänger (100), der folgende Merkmale auf-
weist:
ein Duplexfilter, das einem Mehrmodenband zugeordnet ist; und
eine Blockiererbeseitigungsschaltung (110), die auf einem Halbleiter-
chip angeordnet ist und mit dem Duplexfilter gekoppelt und ist dahin
gehend konfiguriert ist, auf der Basis eines Kompensationsverfahrens,
das eine Vorwärtsbeseitigung verwendet, ein unerwünschtes Blockie-
rersignal von dem Empfänger zurückzuweisen,
wobei die Blockiererbeseitigungsschaltung (110) konfiguriert ist, um
zwischen einer Vielzahl von verschiedenen Empfangsmodi, die in dem-
selben Mehrmodenband arbeiten, zu wählen,
wobei die Blockiererbeseitigungsschaltung für einen ersten Empfangs-
modus freigegeben und für einen zweiten Empfangsmodus gesperrt ist.
Der Patentanspruch 1 nach dem 3. Hilfsantrag vom 25. Januar 2017 hat folgenden
Wortlaut:
Drahtloser Mehrmodenempfänger (100), der folgende Merkmale auf-
weist:
ein Duplexfilter, das einem Mehrmodenband zugeordnet ist; und
eine Blockiererbeseitigungsschaltung (110), die auf einem Halbleiter-
chip angeordnet ist und mit dem Duplexfilter gekoppelt und ist dahin
gehend konfiguriert ist, auf der Basis eines Kompensationsverfahrens,
das eine Vorwärtsbeseitigung verwendet, ein unerwünschtes Blockie-
rersignal von dem Empfänger zurückzuweisen,
- 6 -
bei dem die Blockiererbeseitigungsschaltung (110) ferner dahin gehend
konfiguriert ist, zwischen zwei verschiedenen Empfangsmodi (113), die
in demselben Mehrmodenband arbeiten, zu wählen,
wobei die zwei verschiedenen Empfangsmodi (113) einen GSM-Emp-
fangsmodus und einen UMTS-Empfangsmodus umfassen und wobei
die Blockiererbeseitigungsschaltung konfiguriert ist, in einem GSM-Mo-
dus einen Hochpegel-GSM-Blockierer zurückzuweisen und in einem
UMTS-Modus eine Sendeableitungssignal, das von einem Sendepfad
kommt, zurückzuweisen.
Der Patentanspruch 1 nach dem 4. Hilfsantrag vom 20. Juli 2018 hat folgenden
Wortlaut:
Drahtloser Mehrmodenempfänger, der folgende Merkmale aufweist:
eine Mehrzahl von Duplexfiltern, wobei jedes Duplexfilter einem einer
Mehrzahl von Mehrmodenbändern zugeordnet ist;
eine Antenne, die selektiv mit einem der Mehrzahl von Duplexfiltern ge-
koppelt ist; und
eine Mehrzahl von Blockiererbeseitigungsschaltungen (110), die auf ei-
nem Halbleiterstück angeordnet sind, wobei jede Blockiererbeseiti-
gungsschaltung mit einem entsprechenden der Duplexfilter gekoppelt
ist und dahin gehend konfiguriert ist, unter Verwendung einer chipinter-
nen Filtertechnik ein unerwünschtes Blockierersignal von dem Empfän-
ger aktiv zurückzuweisen,
wobei jede der Mehrzahl von Blockiererbeseitigungsschaltungen (110)
jeweils einen rauscharmen Verstärker (LNA) (125, 210), der mit einem
- 7 -
ersten Eingangsknoten (230a, 430a) eines Summierungspunktes (230,
430) verbunden ist, und eine erste RX-Translationsschleife (220, 320),
die mit einem zweiten Eingangsknoten (230b, 430b) des Summie-
rungspunktes (230, 430) verbunden ist, aufweist, wobei die Blockierer-
beseitigungsschaltungen (110) dahin gehend konfiguriert sind, eine
Vorwärtsbeseitigung des unerwünschten Blockierersignals an einem
Ausgangsknoten des Summierungspunktes (230, 430) unter Verwen-
dung der chipinternen Filtertechnik zu liefern, um das unerwünschte
Blockierersignal zu beseitigen,
wobei zumindest eine der Blockiererbeseitigungsschaltungen (110) ei-
nen Leistungsdetektor (340) aufweist, der mit einem Ausgang des
rauscharmen Verstärkers (125, 210) verbunden und dahin gehend kon-
figuriert ist, das Filtern nur dann zu aktivieren, wenn ein starkes Blockie-
rersignal vorliegt, um den Leistungsverbrauch infolge des Filterns zu
minimieren.
Der Patentanspruch 1 nach dem 5. Hilfsantrag vom 1. August 2018 hat folgenden
Wortlaut:
Drahtloser Mehrmodenempfänger, der folgende Merkmale aufweist:
eine Mehrzahl von Duplexfiltern
, wobei jedes Duplexfilter einem einer
Mehrzahl von Mehrmodenbändern zugeordnet ist;
eine Antenne, die selektiv mit einem der Mehrzahl von Duplexfiltern ge-
koppelt ist; und
eine Mehrzahl von Blockiererbeseitigungsschaltungen (110), die auf ei-
nem Halbleiterstück angeordnet sind, wobei jede Blockiererbeseiti-
gungsschaltung mit einem entsprechenden der Duplexfilter gekoppelt
- 8 -
ist und dahin gehend konfiguriert ist, unter Verwendung einer chipinter-
nen Filtertechnik ein unerwünschtes Blockierersignal von dem Empfän-
ger aktiv zurückzuweisen,
wobei jede der Mehrzahl von Blockiererbeseitigungsschaltungen (110)
jeweils einen rauscharmen Verstärker (LNA) (125, 210), der mit einem
ersten Eingangsknoten (230a, 430a) eines Summierungspunktes (230,
430) verbunden ist, und eine erste RX-Translationsschleife (220, 320),
die mit einem zweiten Eingangsknoten (230b, 430b) des Summie-
rungspunktes (230, 430) verbunden ist, aufweist, wobei die Blockierer-
beseitigungsschaltungen
(110) dahin gehend konfiguriert sind, eine
Vorwärtsbeseitigung des unerwünschten Blockierersignals an einem
Ausgangsknoten des Summierungspunktes (230, 430) unter Verwen-
dung der chipinternen Filtertechnik zu liefern, um das unerwünschte
Blockierersignal zu beseitigen,
wobei der Mehrmodenempfänger (100) ferner einen Quadraturdemo-
dulator (136) umfasst, der einen ersten Mischer (130) und einen zwei-
ten Mischer (131) umfasst, die mit den Ausgängen der Mehrzahl von
Blockiererbeseitigungsschaltungen (110) gekoppelt sind, um die ge-
wünschten RX-Signale, die von denselben erhalten werden,
weiterzuverarbeiten,
wobei der Quadraturdemodulator (136) ferner einen Vektordemodula-
tor (140) umfasst, der zwischen den ersten und den zweiten Mi-
scher (130, 131) gekoppelt ist und der ein phasengleiches Quadratur-
signal (141) und ein phasenverschobenes Quadratursignal (142) von
einer Oszillatorschaltung 160 an die Mischer (130, 131) zur Demodula-
tion des empfangenen Signals auf eine null betragende oder niedrige
Zwischenfrequenz liefert.
- 9 -
Der Patentanspruch 1 nach dem 6. Hilfsantrag vom 1. August 2018 hat folgenden
Wortlaut:
Drahtloser Mehrmodenempfänger, der folgende Merkmale aufweist:
eine Mehrzahl von Duplexfiltern
, wobei jedes Duplexfilter einem einer
Mehrzahl von Mehrmodenbändern zugeordnet ist;
eine Antenne, die selektiv mit einem der Mehrzahl von Duplexfiltern ge-
koppelt ist; und
eine Mehrzahl von Blockiererbeseitigungsschaltungen (110), die auf ei-
nem Halbleiterstück angeordnet sind, wobei jede Blockiererbeseiti-
gungsschaltung mit einem entsprechenden der Duplexfilter gekoppelt
ist und dahin gehend konfiguriert ist, unter Verwendung einer chipinter-
nen Filtertechnik ein unerwünschtes Blockierersignal von dem Empfän-
ger aktiv zurückzuweisen,
wobei jede der Mehrzahl von Blockiererbeseitigungsschaltungen (110)
jeweils einen rauscharmen Verstärker (LNA) (125, 210), der mit einem
ersten Eingangsknoten (230a, 430a) eines Summierungspunktes (230,
430) verbunden ist, und eine erste RX-Translationsschleife (220, 320),
die mit einem zweiten Eingangsknoten (230b, 430b) des Summie-
rungspunktes (230, 430) verbunden ist, aufweist, wobei die Blockierer-
beseitigungsschaltungen
(110) dahin gehend konfiguriert sind, eine
Vorwärtsbeseitigung des unerwünschten Blockierersignals an einem
Ausgangsknoten des Summierungspunktes (230, 430) unter Verwen-
dung der chipinternen Filtertechnik zu liefern, um das unerwünschte
Blockierersignal zu beseitigen,
- 10 -
wobei der Mehrmodenempfänger (100) ferner einen Quadraturdemo-
dulator (136) umfasst, der einen ersten Mischer (130) und einen zwei-
ten Mischer (131) umfasst, die mit den Ausgängen der Mehrzahl von
Blockiererbeseitigungsschaltungen (110) gekoppelt sind, um die ge-
wünschten RX-Signale, die von denselben erhalten werden,
weiterzuverarbeiten,
wobei der Quadraturdemodulator (136) ferner einen Vektordemodula-
tor (140) umfasst, der zwischen den ersten und den zweiten Mi-
scher (130, 131) gekoppelt ist und der ein phasengleiches Quadratur-
signal (141) und ein phasenverschobenes Quadratursignal (142) von
einer Oszillatorschaltung 160 an die Mischer (130, 131) zur Demodula-
tion des empfangenen Signals auf eine null betragende oder niedrige
Zwischenfrequenz liefert,
wobei die Oszillatorschaltung (160) einen spannungsgesteuerten Os-
zillator (161), eine Teilphasenregelschleife
(162), einen Tiefpassfil-
ter (164) und einen Verstärker (166), der in der Lage ist, die lokalen
Oszillatorsignale an den Vektordemodulator (140) zu liefern, umfasst.
Im Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt wurden fol-
gende Druckschriften genannt:
E1
DE 10 2006 010 963 A1
E2
US 2007 / 0 264 943 A1
Der Senat hat mit Hinweis vom 13. Juli 2018 noch die Druckschrift
E3
GB 2 430 838 A
in das Verfahren eingeführt.
- 11 -
Wegen weiterer Einzelheiten, insbesondere wegen des Wortlauts der nebenge-
ordneten Patentansprüche 12, 20 und 23 nach Hauptantrag, wird auf die Akte
verwiesen.
II.
Die statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg.
1.
Die Anmeldung betrifft einen
Mehrmodenempfänger mit aktiver
Blockiererunterdrückung. Sie geht davon aus, dass es bei drahtlosen Sende-
/Empfangssystemen eine Tendenz gebe, eine immer größere Anzahl von Bändern
und verschiedenen Empfangsmodi unterzubringen (Vielfach- bzw. Mehrmodusbe-
trieb) und dabei die entsprechenden Band- und Modusanforderungen zu erfüllen.
Beispielsweise versuchten Duplexfilter von EDGE/WCDMA-Empfängern, die Blo-
ckiererzurückweisungsanforderungen sowohl von GSM-EDGE- als auch von
UMTS-Systemmodi zu erfüllen. Ein Blockierer oder Störer sei ein unerwünschtes
Signal, das dazu tendiere, die gewünschten Signale in einem Empfänger (RX) zu
blockieren, indem es den linearen Betriebsbereich der RX-Schaltungsanordnung
überschreite. GSM erfordere allgemein eine Dämpfung von ungefähr 15/25 dB der
Blockierer, die mehr als 20 MHz bis 80 MHz oberhalb und unterhalb des Emp-
fangsbandes lägen, während UMTS allgemein eine Dämpfung von mehr als 50 dB
bei 20 MHz unterhalb des Empfangsbandes (für die Sendeableitung (TX-Ablei-
tung) aufgrund von Vollduplex) erfordere. Bei einer Mehrmodenanordnung könn-
ten zwei oder mehrere dieser Anforderungen innerhalb desselben Empfängers
und/oder gleichzeitig adressiert werden. Demgemäß bestehe ein Erfordernis,
diese verschiedenen Bandmodi zu einem einzigen Empfänger zusammenzufas-
sen (vgl. Beschreibung, Seite 1, Zeilen 5 bis 32).
Außerdem bestehe ein wachsender Bedarf daran, die Kosten derartiger Empfän-
ger-Front-Ends zu verringern, indem man die Anzahl von Komponenten verringere
- 12 -
und/oder indem man so viele Komponenten dieser drahtlosen Sende-/ Empfangs-
geräte wie möglich auf einem Halbleiterchip integriere (vgl. Beschreibung, Seite 1,
Zeile 34 bis Seite 2, Zeile 2).
Ein gleichzeitiges Erfüllen dieser mehreren Anforderungen (z. B. GSM und UMTS)
bei einem herkömmlichen Lösungsansatz könne bei zumindest manchen der
Mehrmodenbänder zu einem erhöhten Einfügungsverlust bei den Duplexfiltern
führen. Bei einem herkömmlichen Lösungsansatz könne die GSM-Referenzemp-
findlichkeit genug beeinträchtigt werden, um zu bewirken, dass die Architektur un-
geeignet werde. Aus diesen Gründen werde oft ein externer (nicht auf dem Chip
befindlicher) rauscharmer Verstärker zusammen mit einem Zwischenfilter verwen-
det, da diese eine bessere Leistungsfähigkeit liefern könnten als das auf dem Chip
befindliche CMOS-TRX, um eine zusätzliche Dämpfung der Blockierer und des
TX-Signals zu liefern (vgl. Seite 2, Zeilen 8 bis 20).
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestehe darin, drahtlose Mehrmoden-
empfänger, einen Empfänger sowie ein Verfahren mit verbesserten Charakteris-
tika zu liefern. (vgl. Seite 2, Zeilen 22 bis 24).
Die Aufgabe werde durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst.
Der auf einen drahtlosen Mehrmodenempfänger gerichtete Anspruch 1 vom
26. Juni 2013 (Hauptantrag) lautet mit einer Merkmalsgliederung:
1
Drahtloser Mehrmodenempfänger (100), der folgende Merkmale
aufweist:
2
ein Duplexfilter, das einem Mehrmodenband zugeordnet ist; und
3
eine Blockiererbeseitigungsschaltung (110), die auf einem Halb-
leiterchip angeordnet ist und mit dem Duplexfilter gekoppelt und
ist dahin gehend konfiguriert ist, auf der Basis eines Kompensa-
tionsverfahrens, das eine Vorwärtsbeseitigung verwendet, ein
- 13 -
unerwünschtes Blockierersignal von dem Empfänger zurückzu-
weisen,
3.1
wobei die Blockiererbeseitigungsschaltung (110) konfiguriert ist,
um abhängig von der Leistung des Blockierersignals aktiviert zu
werden.
Bei dem Anspruch 1 nach dem 1. Hilfsantrag vom 25. Januar 2017 ist das Merk-
mal 3.1 des Anspruchs 1 nach Hauptantrag durch das Merkmal 3.2 ersetzt:
3.2
wobei die Blockiererbeseitigungsschaltung (110) ferner dahin ge-
hend konfiguriert ist, zwischen zwei verschiedenen Empfangs-
modi (113), die in demselben Mehrmodenband arbeiten, zu
wählen.
Der Anspruch 1 nach dem 2. Hilfsantrag vom 25. Januar 2017 weist neben den
Merkmalen 1 bis 3 ein modifiziertes Merkmal 3.2 und ein zusätzliches Merkmal 3.3
auf:
3.2
MZ
wobei die Blockiererbeseitigungsschaltung (110) konfiguriert ist,
um zwischen einer Vielzahl von verschiedenen Empfangsmodi,
die in demselben Mehrmodenband arbeiten, zu wählen,
3.3
wobei die Blockiererbeseitigungsschaltung für einen ersten Emp-
fangsmodus freigegeben und für einen zweiten Empfangsmodus
gesperrt ist.
Der Anspruch 1 nach dem 3. Hilfsantrag vom 25. Januar 2017 umfasst die Merk-
male 1 bis 3 und 3.2 wie der Anspruch 1 nach dem 1. Hilfsantrag und ein zusätzli-
ches Merkmal 3.2.1:
3.2.1 wobei die zwei verschiedenen Empfangsmodi (113) einen GSM-
Empfangsmodus und einen UMTS-Empfangsmodus umfassen
- 14 -
und wobei die Blockiererbeseitigungsschaltung konfiguriert ist, in
einem GSM-Modus einen Hochpegel-GSM-Blockierer zurückzu-
weisen und in einem UMTS-Modus eine Sendeableitungssignal,
das von einem Sendepfad kommt, zurückzuweisen.
Der Anspruch 1 nach dem 4. Hilfsantrag vom 20. Juli 2018 lautet mit einer Merk-
malsgliederung:
1
Drahtloser Mehrmodenempfänger, der folgende Merkmale auf-
weist:
2
MZ
eine Mehrzahl von Duplexfiltern, wobei jedes Duplexfilter einem
einer Mehrzahl von Mehrmodenbändern zugeordnet ist;
4
eine Antenne, die selektiv mit einem der Mehrzahl von Duplexfil-
tern gekoppelt ist; und
3
MZ
eine Mehrzahl von Blockiererbeseitigungsschaltungen (110), die
auf einem Halbleiterstück angeordnet sind, wobei jede Blockier-
erbeseitigungsschaltung mit einem entsprechenden der Duplex-
filter gekoppelt ist und dahin gehend konfiguriert ist, unter Ver-
wendung einer chipinternen Filtertechnik ein unerwünschtes Blo-
ckierersignal von dem Empfänger aktiv zurückzuweisen,
3.4
wobei jede der Mehrzahl von Blockiererbeseitigungsschaltun-
gen (110) jeweils einen rauscharmen Verstärker (LNA) (125,
210), der mit einem ersten Eingangsknoten (230a, 430a) eines
Summierungspunktes (230, 430) verbunden ist, und eine erste
RX-Translationsschleife (220, 320), die mit einem zweiten Ein-
gangsknoten (230b, 430b) des Summierungspunktes (230,430)
verbunden ist, aufweist,
3.5
wobei die Blockiererbeseitigungsschaltungen (110) dahin gehend
konfiguriert sind, eine Vorwärtsbeseitigung des unerwünschten
Blockierersignals an einem Ausgangsknoten des Summierungs-
punktes (230, 430) unter Verwendung der chipinternen Filter-
- 15 -
technik zu liefern, um das unerwünschte Blockierersignal zu be-
seitigen,
3.1
PD
wobei zumindest eine der Blockiererbeseitigungsschaltun-
gen (110) einen Leistungsdetektor (340) aufweist, der mit einem
Ausgang des rauscharmen Verstärkers (125, 210) verbunden
und dahin gehend konfiguriert ist, das Filtern nur dann zu aktivie-
ren, wenn ein starkes Blockierersignal vorliegt, um den Leis-
tungsverbrauch infolge des Filterns zu minimieren.
Der Anspruch 1 nach dem 5. Hilfsantrag vom 1. August 2018 umfasst die Merk-
male 1 bis 3.5 des Anspruchs 1 nach dem 4. Hilfsantrag und zwei zusätzliche
Merkmale:
5
wobei der Mehrmodenempfänger (100) ferner einen
Quadraturdemodulator (136) umfasst, der einen ersten Mi-
scher (130) und einen zweiten Mischer (131) umfasst, die mit
den Ausgängen der Mehrzahl von Blockiererbeseitigungsschal-
tungen (110) gekoppelt sind, um die gewünschten RX-Signale,
die von denselben erhalten werden, weiterzuverarbeiten,
5.1
wobei der Quadraturdemodulator (136) ferner einen Vektordemo-
dulator (140) umfasst, der zwischen den ersten und den zweiten
Mischer (130, 131) gekoppelt ist und der ein phasengleiches
Quadratursignal (141) und ein phasenverschobenes Quadratur-
signal (142) von einer Oszillatorschaltung (160) an die Mi-
scher (130, 131) zur Demodulation des empfangenen Signals auf
eine null betragende oder niedrige Zwischenfrequenz liefert.
Der Anspruch 1 nach dem 6. Hilfsantrag vom 1. August 2018 umfasst die Merk-
male des Anspruchs 1 nach dem 5. Hilfsantrag und das Merkmal 6:
- 16 -
6
wobei die Oszillatorschaltung (160) einen spannungsgesteuerten
Oszillator (161), eine Teilphasenregelschleife (162), einen Tief-
passfilter (164) und einen Verstärker (166), der in der Lage ist,
die lokalen Oszillatorsignale an den Vektordemodulator (140) zu
liefern, umfasst.
2.
Vor diesem Hintergrund legt der Senat seiner Entscheidung als zuständigen
Fachmann einen Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik mit Universitätsab-
schluss zu Grunde, der über eine mehrjährige Berufserfahrung in der Entwicklung
hochintegrierter Analog- und Mixed-Signal-Schaltungen für drahtlose Kommunika-
tionssysteme verfügt.
Diesem Fachmann sind hochintegrierte, „single-chip“ Sender-/Empfängerbau-
steine vertraut, die sowohl die für die digitale Datenverarbeitung zuständigen Ba-
sisband- als auch die für die hochfrequenten Sende-/Empfangsfunktionen benö-
tigten Hoch- und Zwischenfrequenzschaltungen in einem Chip integrieren. Neben
den üblichen Empfangsschaltungen, wie rauscharmer Vorverstärker, (Abwärts-)
Mischer, Kanalfilter, A/D-Wandler, Demodulator und Sendeschaltungen wie D/A-
Wandler, Modulator, Aufwärtsmischer und Leistungsverstärker, weisen solche
Sender-/Empfängerbausteine regelmäßig PLL-basierte (
= phasenverriegelte Schleife) Frequenzsynthesizerschaltungen auf, die im Sen-
demodus das frequenzvariable Hochfrequenzsignal und im Empfangsmodus das
ebenfalls frequenzvariable Lokaloszillatorsignal bereitstellen.
3.
Zum Verständnis der erfindungsgemäßen Lehre und einzelner Merkmale
der Ansprüche sind folgende Bemerkungen veranlasst:
a)
Unter einem drahtlosen Mehrmodenempfänger nach Merkmal 1 versteht
der Fachmann eine Schaltung, die Signale mehrerer unterschiedlicher drahtloser
Kommunikationssysteme empfangen und auswerten kann. Nach den nicht ein-
schränkenden Ausführungsbeispielen handelt es sich um einen Empfänger, der
- 17 -
mehrere unterschiedliche GSM-, PCS- und UMTS-Frequenzbänder empfangen
kann (vgl. Beschreibung, Seite 9, Zeile 7; Seite 15, Zeile 9 bis Seite 16, Zeile 24).
b)
Das in Merkmal 2 genannte Duplexfilter ist ein 3-Tor-Bauelement
(Sendeanschluss, Empfangsanschluss, Antennenanschluss) mit zwei Filtern
(Sendefrequenzband, Empfangsfrequenzband), das für eine Trennung der von
einem Sender-/Empfängerbaustein ausgehende Sende- und diesem zuzuleiten-
den Empfangssignale auf dem Weg zu der bzw. von der Sende-/ Empfangs-An-
tenne sorgt und somit einen Vollduplex-Betrieb (gleichzeitiges Senden und Emp-
fangen auf unterschiedlichen Frequenzen) ermöglicht, wie er z. B. bei dem UMTS-
FDD-Standard () nötig ist. Ein solches Duplexfilter
muss neben einer möglichst geringen Einfügedämpfung für die Sende- und Emp-
fangssignale eine möglichst hohe Isolation zwischen Sende- und Empfangspfad
aufweisen (z. B. mehr als 50 dB), insbesondere damit die in den Empfangspfad
überkoppelnden Sendesignale möglichst klein sind und den Empfänger nicht blo-
ckieren (vgl. Beschreibung, Seite 1, Zeilen 24 bis 27).
Das Duplexfilter nach Merkmal 2 muss weiter ein Sende- und ein Empfangsfilter
aufweisen, die jeweils für mehrere Moden geeignet sind. In dem nicht einschrän-
kenden Ausführungsbeispiel sind dies z. B. der GSM-850-Modus und der UMTS-
Band-5-Modus, die beide einen Empfangsfrequenzbereich von 869 MHz bis
894 MHz aufweisen.
Dem Fachmann ist, nicht nur vor dem Hintergrund der übrigen Anmeldeunterlagen
(vgl. Figur 1 mit zugehöriger Beschreibung), sondern auch vor dem Hintergrund
seines Fachwissens, bewusst, dass am Prioritätstag in mobilen Kommunikations-
geräten Duplexfilter regelmäßig nicht auf einem hochintegrierten Sender-
/Empfängerbaustein (Merkmal 3, Halbleiterchip) integrierbar waren, sondern dass
diese als chipexterne, diskrete Bauelemente realisiert wurden.
- 18 -
c)
Bei drahtlosen (Mobilfunk-)Empfangssystemen unterscheidet der Fach-
mann mindestens drei Arten von Störsignalen, die sich durch ihren jeweiligen Fre-
quenzabstand zum Nutzsignal unterscheiden. Ein In-Kanal-Störsignal (
) weist die gleiche Frequenz wie das zu empfangende Nutzsignal auf und
kann daher grundsätzlich nicht ausgefiltert werden, so dass der maximal erlaubte
Pegel eines In-Kanal-Störsignals deutlich unter dem Nutzsignalpegel liegen muss,
um dessen Empfang nicht zu beeinträchtigen. Ein Nachbarkanal-Störsignal (
) liegt zwar in dem jeweiligen Empfangsband, hat zum
Nutzsignal jedoch einen (geringen) Frequenzabstand von wenigstens einem Ka-
nal. Es kann daher durch ein Kanalfilter im Empfänger gedämpft werden, weshalb
ein Nachbarkanal-Störer regelmäßig (etwas) größer sein darf als das zu empfan-
gende Nutzsignal. Die vorliegende Anmeldung beschäftigt sich nur mit der dritten
Art von Störsignalen, den in Merkmal 3 genannten Blockierersignalen (),
die außerhalb des gewünschten Empfangsbands liegen und daher grundsätzlich
durch ein geeignetes Bandfilter, sei es chipextern oder chipintern, gedämpft wer-
den können. Ein Blockierersignal darf daher regelmäßig deutlich größer sein als
das Nutzsignal.
Jedoch kann der erlaubte Pegel eines Blockierersignals je nach Mobilfunkstandard
und -spezifikation so hoch sein, dass ein oder mehrere aufwändige chipexterne
(Bandpass-)Filter, z. B. Duplexfilter, eingesetzt werden müssen. Bei einer nicht
ausreichenden Filterdämpfung führt das Blockierersignal in dem Empfänger dazu,
dass der lineare Arbeitsbereich seines rauscharmen Vorverstärkers (
) überschritten wird, wodurch die für das Nutzsignal zur Verfügung
stehende Verstärkung sinkt und die Empfängerrauschzahl in unerwünschter
Weise ansteigt (vgl. Beschreibung, Seite 1, Zeilen 18 bis 22).
Unter der im Merkmal 3 genannten Kopplung der auf einem Halbleiterchip ange-
ordneten Blockiererbeseitigungsschaltung mit dem Duplexfilter versteht der Fach-
mann ihre Anordnung im Empfangspfad zwischen dem chipexternen Duplexfilter
und weiteren Schaltungsteilen des beanspruchten drahtlosen Mehrmodenempfän-
- 19 -
gers. Dabei umfasst der Begriff „gekoppelt“ sowohl eine direkte, unmittelbare Ver-
schaltung von Duplexer und Blockiererbeseitigungsschaltung als auch eine indi-
rekte, mittelbare Verschaltung wie nach Figur 1 der Anmeldung, bei der in jedem
der drei Empfangspfade zwischen Duplexer 115 und Blockiererbeseitigungs-
schaltung 110 jeweils eine chipexterne Anpassschaltung 120 und ein chipinterner
einstellbarer Verstärker 125 geschaltet sind.
Ein Kompensationsverfahren mit einer „Vorwärtsbeseitigung“ weist neben dem
direkten Empfangspfad keine Rückkopplungs-, sondern nur einen oder mehrere
Vorwärtspfade auf, wie dies auch alle Ausführungsbeispiele zeigen (vgl. z. B. in
der Figur 2 der Anmeldung den Vorwärtspfad 220). Die angestrebte Kompensation
wird durch eine Subtraktion des im Kompensationspfad extrahierten Blockierersig-
nals von dem Empfangssignal, welches Nutz- und Blockierersignal umfasst, er-
zielt.
Unter der im Merkmal 3 genannten „Zurückweisung“ des unerwünschten Blockie-
rersignals von dem Empfänger versteht der Fachmann nicht eine vollständige Be-
seitigung, da eine solche technisch nicht möglich ist, sondern eine hinreichende
Dämpfung zur Unterstützung der Wirkung des externen Duplexfilters.
d)
Nach dem Verständnis des Fachmanns wird die
Blockiererbeseitigungsschaltung gemäß Merkmal 3.1 immer dann deaktiviert,
wenn die Leistung des Blockierersignals einen Schwellwert unterschreitet, um den
Energieverbrauch des drahtlosen Mehrmodenempfängers zu minimieren (vgl. Be-
schreibung, Seite 5, Zeilen 25 bis 28; Seite 12, Zeilen 26 bis 28; Seite 13, Zei-
len 17 bis 19; Seite 14, Zeile 30 bis Seite 15, Zeile 2). Dabei werden nur die im
Vorwärtspfad liegenden Schaltungsblöcke (Figuren 2 bis 4: Bezugszeichen 220,
320, 420, 421) deaktiviert, während der „normale“ Empfangspfad der Blockierer-
beseitigungsschaltung (Figuren 2 bis 4: LNA 210 und Summationspunkt 230, 430)
aktiviert bleibt, weil anderenfalls der Empfangspfad unterbrochen wäre und seine
Funktion nicht erfüllen könnte.
- 20 -
e)
Der Fachmann versteht die in den Merkmale 3.2 und 3.2
MZ
angegebene
Möglichkeit der Empfangsmoduswahl jedenfalls auch in der Weise, dass die im
Empfänger ohnehin vorliegende Empfangsmodusinformation (z. B. GSM oder
UMTS) von der Blockiererbeseitigungsschaltung für die Wahl zwischen den bei-
den bzw. mehreren Empfangsmodi verwendet wird (vgl. Beschreibung, Seite 9,
Zeilen 14, 15: „je nach Betriebsmodus freigegeben“). Denn wie der jeweils aktuelle
Empfangsmodus (alleine) aus der detektierten Blockierersignalleistung ermittelt
werden könnte (wie es Figur 3 mit zugehöriger Beschreibung suggeriert) ist in der
Anmeldung weder beschrieben noch erscheint es dem Fachmann sinnvoll oder
notwendig. Auch der Vertreter der Anmelderin konnte in der mündlichen Ver-
handlung hierzu keine Erklärung liefern.
f)
Unter der in Merkmal 3.3 genannten Freigabe bzw. Sperrung der
Blockiererbeseitigungsschaltung versteht der Fachmann mangels entsprechender
Angaben nichts anderes als die Aktivierung bzw. Deaktivierung nach Merkmal 3.1.
g)
Merkmal 3.2.1 beschreibt typische Funktionen der Blockiererbeseitigungs-
schaltung in Abhängigkeit vom Empfangsmodus. Im GSM-Modus soll sie bestim-
mungsgemäß ein GSM-Blockierersignal mit einem großen Pegel und im UMTS-
(FDD)Modus das von dem Sendepfad stammende in den Empfängereingang ein-
gekoppelte „Sendeableitungssignal“ zurückweisen. Welche Dämpfungswerte die
Blockiererbeseitigungsschaltung in diesen Modi mindestens erreichen soll, kann
der Fachmann dem Merkmal 3.2.1 nicht entnehmen, zumal sich die Ge-
samtdämpfung als Summe der Dämpfungen des chipexternen Duplexfilters und
der Blockiererbeseitigungsschaltung ergibt.
h)
Der Anspruch 1 nach dem 4. Hilfsantrag mit den Merkmalen 1, 2
MZ
, 4, 3
MZ
,
3.4, 3.5 und 3.1
PD
bezieht sich auf eine Empfängerarchitektur mit mehreren, in
einem Halbleiterchip integrierten, parallelen Empfangspfaden, und mehreren chip-
externen Duplexfiltern, wie sie aus Figur 1 der Anmeldung ersichtlich ist:
- 21 -
Die drei Duplexfilter 115 decken unterschiedliche Frequenzbänder ab, wobei in
jedem Frequenzband Signale von mindestens zwei unterschiedlichen Mobilfunk-
standards liegen, z. B. arbeiten GSM 850 und UMTS Band-5 im Frequenzband
869 MHz bis 894 MHz, E-GSM und UMTS Band-8 arbeiten im Frequenzband
925 MHz bis 960 MHz, PCS 1900 und UMTS Band-2 arbeiten im Frequenzband
1930 MHz bis 1990 MHz (vgl. Beschreibung, Seite 16, Zeilen 1 bis 7), wie dies
Merkmal 2
MZ
fordert.
Die Antenne 116 ist gemäß Merkmal 4 selektiv, nämlich über den Bandauswahl-
schalter 118, jeweils nur mit einem der drei Duplexfilter 115 gekoppelt, d. h. der
Mehrmodenempfänger kann nicht gleichzeitig Signale mehrerer Standards emp-
fangen und/oder senden.
Jedes der drei chipexternen Duplexfilter 115 ist gemäß Merkmal 3
MZ
mit (genau)
einer der drei Blockiererbeseitigungsschaltungen 110 über eine chipexterne An-
passschaltung 120 und einen chipinternen, in Frequenz und Verstärkung ab-
stimmbaren, LNA 125 gekoppelt.
- 22 -
i)
Die Merkmale 3.4, 3.5 und 3.1
PD
beschäftigen sich mit dem inneren Aufbau
der Blockiererbeseitigungsschaltung, wie er z. B. den Figuren 2 und 4 der Anmel-
dung zu entnehmen ist:
Figur 2 der Anmeldung
Jede der Blockiererbeseitigungsschaltungen 110 weist nach Merkmal 3.4 im
Empfangspfad einen rauscharmen Verstärker (LNA) 210 auf, der das Eingangs-
signal RX IN 112, welches sowohl ein Nutz- als auch ein Blockierersignal umfas-
sen kann, verstärkt und dem ersten Eingangsknoten 230a des Summierungs-
punkts 230 zuführt. Zudem umfasst jede Blockiererbeseitigungsschaltung 110 eine
erste „RX-Translationsschleife“ 220, die das Nutzsignal mit Hilfe des Filters 224
dämpft, so dass an dem zweiten Eingangsknoten 230b des Summierungspunk-
tes 230 nur das Blockierersignal anliegt. Durch dessen Subtraktion vom Ein-
gangssignal verbleibt am Ausgangspunkt 230c – wie gewünscht – lediglich das
Dabei ist dem Fachmann bewusst, dass eine hinreichende Dämpfung der Blockie-
rersignale mittels Subtraktion nur dann erzielt wird, wenn die Amplituden und Pha-
sen der Blockierersignale an den Punkten 230a und 230b annähernd gleich sind,
d. h. die durch den LNA 220 verursachte Verstärkung und Verzögerung muss
gleich der Verstärkung bzw. Verzögerung der Blöcke 222, 224 und 226 sein.
- 23 -
j)
Nach Merkmal 3.1
PD
umfasst zumindest eine der Mehrzahl von
Blockiererbeseitigungsschaltungen 110 einen Leistungsdetektor am Ausgang des
rauscharmen Verstärkers 210. Der Leistungsdetektor erzeugt bei einem starken
Blockierersignal das in Figur 4 dargestellte „Filterfreigabesignal“ 445, das für eine
Aktivierung des Filterns sorgt. Darunter versteht der Fachmann – wie zu Merkmal
3.1 ausgeführt – das Einschalten der RX-Translationsschleife(n) 420, 421:
Figur 4 der Anmeldung
Bei einem schwachen Blockierersignal wird/werden die die Filterung des Ein-
gangssignals bewirkende(n) RX-Translationsschleife(n) 420, 421 hingegen ausge-
schaltet, um den – insbesondere wegen der leistungsintensiven Mischer 422 und
426 – hohen Leistungsverbrauch zu minimieren.
k)
Die Merkmale 5 und 5.1 betreffen die Ausgestaltung des Empfangspfades
nach den Blockiererbeseitigungsschaltungen. Der Mehrmodenempfänger ist als
spiegelfrequenzunterdrückender Empfänger mit niedriger Zwischenfrequenz (
) bzw. als Homodyn-Empfänger mit Zwischenfrequenz Null
() ausgestaltet und umfasst den
hierfür erforderlichen Quadraturdemodulator 136 mit dem I/Q-Mischer 130, 131
(I = in phase; Q = quadrature phase), wie dies auch die Figur 1 der Anmeldung
- 24 -
zeigt. Der I/Q-Mischer 130, 131 besteht aus einem ersten Mischer 130 und einem
zweiten Mischer 131, an deren ersten Eingängen jeweils das gleiche, von der Blo-
ckiererbeseitigungsschaltung 110 gelieferte und abwärtszumischende hochfre-
quente Signal anliegt. An dem zweiten Eingang des ersten Mischers 130 liegt ein
Lokaloszillatorsignal () und an dem zweiten
Eingang des zweiten Mischers 131 ein im Vergleich dazu um 90° phasenverscho-
benes Lokaloszillatorsignal () an. Die
beiden um 90° zueinander phasenverschobenen Lokaloszillatorsignale werden
mittels einer geeigneten Schaltung () aus dem Ausgangs-
signal einer Oszillatorschaltung 160 erzeugt, wie dies ebenfalls in der Figur 1 der
Anmeldung dargestellt ist.
l)
Die Figur 1 der Anmeldung zeigt auch die in Merkmal 6 genannte
Ausgestaltung der Oszillatorschaltung 160 mit den Komponenten „Teilphasenre-
gelschleife“ FRAC-PLL 162 (), spannungsgesteuerter
Oszillator VCO 161 (), Tiefpassfilter LPF 164 (
) und (Puffer-)Verstärker 166. Die Oszillatorschaltung 160 ist somit als
ein sogenannter bzw. ausgebildet, der
gebrochen rationale Teilerfunktionen realisieren kann. Dem Fachmann ist be-
kannt, dass sich damit Lokaloszillatorsignale mit einer – im Vergleich zu einer
– sehr feinen Frequenzauflösung erzeugen lassen.
4.
Ob die Gegenstände der jeweiligen Ansprüche 1 nach Haupt- und
Hilfsanträgen ursprungsoffenbart sind, bedarf keiner Erörterung, denn jedenfalls
sind sie nicht patentfähig.
4.1
Der Gegenstand des Anspruchs 1 gemäß Hauptantrag beruht nicht auf ei-
ner erfinderischen Tätigkeit (§ 4PatG).
Die Druckschrift US 2007/0264943 A1 (Druckschrift E2) beschreibt einen drahtlo-
sen Mehrmodenempfänger, der eine Blockiererbeseitigungsschaltung als Ersatz
- 25 -
für ein oder mehrere externe, teure und verlustbehaftete Filter verwendet (vgl.
Druckschrift E2, Abs. 0001).
Die Figur 3 der Druckschrift E2 zeigt die wesentlichen Elemente der Blockiererbe-
seitigungsschaltung, die wie bei der vorliegenden Anmeldung einen Hauptemp-
fangspfad () mit einem rauscharmen Vorverstärker (
) und eine erste RX-Translationsschleife () auf-
weist, wobei die beiden Pfade 301, 316 in einem Summierungspunkt (
) zusammengeführt werden, so dass an dessen Ausgang das Blockie-
rersignal () unterdrückt ist.
Figur 3 der Druckschrift E2
Zudem beschreibt Absatz 0015, dass das in der Figur 1 der Druckschrift E2 ge-
zeigte drahtlose System 100 für einen Betrieb in einer Vielzahl von Frequenzbän-
dern und für eine Vielzahl von verschiedenen Standards eingerichtet ist. Bei-
spielsweise könne es – in Übereinstimmung mit dem Ausführungsbeispiel der vor-
liegenden Anmeldung – bei 1900 MHz (WCDMA, PCS), bei 1800 MHz (DCS), bei
850 MHz (GSM) und bei 900 MHz (EGSM) betrieben werden, wobei das
- 26 -
1900 MHz Frequenzband für zwei verschiedene Empfangsmodi, nämlich WCDMA
und PCS genutzt wird.
Dem Fachmann ist bekannt, dass die meisten WCDMA-Systeme FDD-Systeme
sind, so dass der in der Figur 1 der Druckschrift E2 gezeigte Sende-
/Empfangsumschalter (TR Switch 108) durch ein oder mehrere Duplexfilter ersetzt
oder zumindest ergänzt werden muss.
Danach offenbart die Druckschrift E2 in Hinblick auf den Gegenstand des Pa-
tentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag – ausgedrückt in den Worten des An-
spruchs 1 – einen
1
drahtlosen
Mehrmodenempfänger (
), der folgende Merkmale auf-
weist:
(vgl. Absatz 0015)
2
teils
ein Sende-Empfangsumschalter (108) und
(vgl. Figur 1 und Absatz 0012; ob der Fachmann auf-
grund der Angaben in Absatz 0015 hinsichtlich des
WCDMA- und PCS-Betriebs im 1900 MHz Frequenz-
band bereits ein Duplexfilter als notwendiges Element
zur Ergänzung bzw. als Ersatz des TR-Schalters 108
mitliest, kann hier zunächst dahin stehen)
3
teils
eine Blockiererbeseitigungsschaltung (210, 212, 214; 210, 308,
310, 312, 214), die auf einem Halbleiterchip angeordnet ist (
) und mit dem Sende-Empfangsumschalter (108) gekoppelt
und dahin gehend konfiguriert ist, auf der Basis eines Kompensa-
tionsverfahrens, das eine Vorwärtsbeseitigung verwendet, ein un-
- 27 -
erwünschtes Blockierersignal (blocker signal 206) von dem Emp-
fänger (200) zurückzuweisen,
(vgl. Figuren 2 und 3 mit zugehöriger Beschreibung)
4
wobei die Blockiererbeseitigungsschaltung (210, 212, 214; 210,
308, 310, 312, 214) konfiguriert ist, um abhängig von der Leistung
des Blockierersignals (206) aktiviert zu werden.
(vgl. Figur 3 und Absatz 0036: „
“)
Soweit stimmt der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hauptantrag mit dem aus
der Druckschrift E2 bekannten drahtlosen Mehrmodenempfänger überein. Als
Unterschied verbleibt die Verwendung eines Duplexfilters anstelle bzw. zusätzlich
zu dem aus der Druckschrift E2 bekannten Sende-/Empfangsumschalter 108.
Dem Fachmann stellt sich ausgehend von dem in der Figur 1 der Druckschrift E2
nur als Blockschaltbild gezeigten drahtlosen System 100 die Aufgabe, die zur Re-
alisierung des in Absatz 0015 genannten Mehrmodenbetriebs notwendigen
- 28 -
Schaltungen und Komponenten vorzusehen und auszugestalten. Dabei geht es
über fachübliches Vorgehen nicht hinaus, zumindest für das in Absatz 0015 ge-
nannte 1900 MHz Frequenzband, in dem sowohl PCS- als auch WCDMA-(FDD-)
Betrieb stattfinden soll, ein gemeinsames Duplexfilter für beide Modi vorzusehen
und dieses mit der Blockiererbeseitigungsschaltung zu koppeln (Rest der Merk-
male 2 und 3).
Die Figur 6 der Druckschrift GB 2 430 838 A (Druckschrift E3) belegt zudem die
Fachüblichkeit der gemeinsamen Nutzung eines Duplexfilters (UMTS-2/PCS
duplexer 40) für die Sende- und Empfangssignale zweier unterschiedlicher Modi
(UMTS, PCS) in dem chipexternen Frontend 45 eines Mehrmodenempfängers:
vom Senat teilweise kolorierte Figur 6 der Druckschrift E3
Nach alledem ergibt sich der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hauptantrag für
den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik nach der
- 29 -
Druckschrift E2 in Kombination mit seinem Fachwissen, wie es z. B. durch die
Druckschrift E3 belegt ist.
4.2
Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach dem 1. Hilfsantrag beruht nicht auf
einer erfinderischen Tätigkeit.
Bei einem Mehrmodenempfänger, wie er aus der Druckschrift E2 bekannt ist, sieht
der Fachmann – je nach Anforderung – entweder separate Schaltungsteile für die
verschiedenen Modi oder eine automatische Anpassung der für mehrere Modi
gemeinsam genutzten Schaltungsteile an den jeweils gewählten Mode vor.
In Bezug auf das in der Blockiererbeseitigungsschaltung verwendete Filter führt
die Druckschrift E2 im Absatz 0025 aus: „
“. Ob der Fachmann hier bereits das Merkmal 3.2 mitliest, kann da-
hinstehen. Denn jedenfalls liefert die genannte situative Auswahl eines Filters für
den Fachmann eine Anregung dafür, mehrere Filter, die an die unterschiedlichen
Empfangsmodi des Mehrmodenempfängers und die jeweils zu erwartenden Blo-
ckierersignale angepasst sind, vorzusehen und diese entsprechend des aktuellen
Empfangsmodus automatisch auszuwählen (Merkmal 3.2).
Danach ergibt sich auch der Gegenstand des Anspruchs 1 nach dem
1. Hilfsantrag für den Fachmann in naheliegender Weise aus der Druckschrift E2.
4.3
Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach dem 2. Hilfsantrag beruht nicht auf
einer erfinderischen Tätigkeit.
Zu dem Merkmal 3.2
MZ
, das nur insofern über das Merkmal 3.2 hinausgeht, als
dass die Blockiererbeseitigungsschaltung nicht nur zwischen zwei, sondern zwi-
- 30 -
schen drei oder mehr Empfangsmodi wählen kann, gelten die vorstehenden Aus-
führungen zum Merkmal 3.2 in entsprechender Weise.
Wenn bei einem der Vielzahl von Empfangsmodi modusbedingt keine oder nur
sehr schwache Blockierersignale zu erwarten sind, wird der Fachmann die Blo-
ckiererbeseitigungsschaltung für diesen Empfangsmodus sperren, um Leistung zu
sparen (Merkmal 3.3).
Danach ergibt sich auch der Gegenstand des Anspruchs 1 nach dem
2. Hilfsantrag für den Fachmann in naheliegender Weise aus der Druckschrift E2.
4.4
Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach dem 3. Hilfsantrag beruht nicht auf
einer erfinderischen Tätigkeit.
Wenn einer der beiden Empfangsmodi der GSM-Modus ist, muss die Blockierer-
beseitigungsschaltung in Kombination mit dem chipexternen Duplexfilter selbst-
verständlich die entsprechenden, sich aus der GSM-Spezifikation ergebenden,
maximalen Blockierersignalpegel (bei minimalem Frequenzabstand zum GSM-
Frequenzband) in ausreichendem Maße dämpfen. Gleiches gilt für das vom Sen-
depfad in den Empfangspfad überkoppelnde Sendeableitungssignal im UMTS-
(FDD-)Modus (Merkmal 3.2.1).
Da der aus der Druckschrift E2 bekannte Mehrmodenempfänger GSM explizit
(Absatz 0015: „GSM … EGSM“) und UMTS zumindest implizit (Absatz 0015:
„WCDMA“) nennt, ergibt sich auch der Gegenstand des Anspruchs 1 nach dem
3. Hilfsantrag für den Fachmann in naheliegender Weise aus der Druckschrift E2.
4.5
Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach dem 4. Hilfsantrag beruht nicht auf
einer erfinderischen Tätigkeit.
- 31 -
Wie ausgeführt, beschreibt die Druckschrift E2 ein Mehrmodenempfänger und
nennt in diesem Zusammenhang auch explizit die Empfangsmodi WCDMA und
PCS (im 1900 MHz Frequenzband), DCS (im 1800 MHz Frequenzband), GSM (im
850 MHz Frequenzband) und EGSM (im 900 MHz Frequenzband). Der Mehrmo-
denempfänger könne auch bei weiteren Frequenzen und gemäß weiterer
Standards betrieben werden (Absatz 0015).
Wenn der Fachmann vor der Aufgabe steht, den aus der Druckschrift E2 bekann-
ten Mehrmodenempfänger konkret als sogenannten „Quad-band GSM, Tri-band
UMTS“ Empfänger auszugestalten, wie er z. B. aus der Druckschrift E3 bekannt
ist (vgl. dort Absatz 0007), dann zeigt ihm die Druckschrift E3 in ihrer Figur 4 die
Verwendung eines gemeinsamen Duplexfilters 40 für die beiden Modi UMTS
Band-2 und GSM PCS (beide im Frequenzbereich von 1930 MHz bis 1990 MHz),
was ihn dazu anregt, z. B. auch für die beiden Modi GSM 850 und UMTS Band-5
(beide im Frequenzbereich von 869 MHz bis 894 MHz) ein gemeinsames Duplex-
filter vorzusehen, um im Vergleich zu der Schaltung 24 nach Figur 3 der Druck-
schrift E3 den Sende-/Empfangsumschalter 38 und den Schalter 28 einzusparen
und so insgesamt zwei Duplexfilter für zwei Mehrmodenbänder einzusetzen
(Merkmal 2
MZ
).
Für jedes der bei sich deutlich unterscheidenden Frequenzen arbeitenden Mehr-
modenbänder eine eigene, entsprechend angepasste Blockiererbeseitigungs-
schaltung zu verwenden, geht über fachmännisches Vorgehen zur Erzielung opti-
maler Blockiererunterdrückung und auch optimaler Nutzsignalverstärkung nicht
hinaus (Merkmal 3
MZ
).
Die Ausgestaltung der Blockiererbeseitigungsschaltungen nach Merkmal 3.4 ist
aus der Druckschrift E2 bekannt (Figur 3:
). Das Merkmal 3.5 geht inhaltlich nicht über das
Merkmal 3
MZ
hinaus.
- 32 -
Das Vorsehen eines Leistungsdetektors am Ausgang des in der Blockiererbeseiti-
gungsschaltung angeordneten rauscharmen Verstärkers nach Merkmal 3.1
PD
ist
wieder aus der Druckschrift E2 bekannt (vgl. Figur 3: ; Ab-
satz 0036).
Danach ergibt sich der Gegenstand des Anspruchs 1 nach dem 4. Hilfsantrag für
den Fachmann in naheliegender Weise aus den Druckschriften E2 und E3.
4.6
Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach dem 5. Hilfsantrag beruht nicht auf
einer erfinderischen Tätigkeit.
Der aus der Druckschrift E2 bekannte Mehrmodenempfänger umfasst auch einen
Quadraturdemodulator mit einem ersten und einem zweiten Mischer 216, 218, die
mit dem Ausgang der Blockiererbeseitigungsschaltung gekoppelt sind (vgl. Druck-
schrift E2, Figuren 2 und 3; Absatz 0021: die erhalten
an ihren ersten Eingängen das RF-Nutzsignal 204 und an ihren zweiten Eingän-
gen die Lokaloszillatorsignale f
LO_I
bzw. f
LO_Q
, die einen Phasenunterschied von
90° zueinander aufweisen). Die Ausgänge mehrerer Blockiererbeseitigungsschal-
tungen mit einem Quadraturdemodulator zu koppeln, liegt im Griffbereich des
Fachmanns, denn er sieht bei einem Mehrmodenempfänger – wie oben ausge-
führt – für bestimmte Funktionalitäten entweder für jeden Modus eigene, optimierte
Schaltungsblöcke oder einen gemeinsamen, sich automatisch abstimmenden
Schaltungsblock vor (Merkmal 5).
Der aus der Druckschrift E2 bekannte Mehrmodenempfänger umfasst auch eine
Frequenzsynthesizerschaltung, die für die Mischer 216 und 218 das phasenglei-
che und das (um 90°) phasenverschobene Quadratursignal liefern, damit diese ein
Signal mit einer niedrigen Zwischenfrequenz liefern (vgl. Absatz 0021: „IF
frequency 100 kHz, 200 kHz … frequency synthesizer“). Dabei gehört es zum
Fachwissen des Fachmanns, dass die Frequenzsynthesizerschaltung eine Oszil-
latorschaltung zur Erzeugung des Lokaloszillatorsignals und einen Vektordemo-
- 33 -
dulator zur Erzeugung der beiden zueinander phasenverschobenen Quadratursig-
nale aus dem Lokaloszillatorsignal aufweist (Merkmal 5.1).
Danach ergibt sich auch der Gegenstand des Anspruchs 1 nach dem
5. Hilfsantrag für den Fachmann in naheliegender Weise aus den Druckschriften
E2 und E3.
4.7
Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach dem 6. Hilfsantrag beruht nicht auf
einer erfinderischen Tätigkeit.
Die im Merkmal 6 genannte Realisierung der Oszillatorschaltung mit den Kompo-
nenten VCO, Fractional-N PLL, Tiefpassfilter und (Puffer-)Verstärker geht über
eine fachübliche Realisierung einer für einen Mehrmodenempfänger geeigneten
Frequenzsynthesizerschaltung nicht hinaus und gehörte am Prioritätstag zum prä-
senten Fachwissen des eingangs definierten Fachmanns.
Danach ergibt sich auch der Gegenstand des Anspruchs 1 nach dem
6. Hilfsantrag für den Fachmann in naheliegender Weise aus den Druckschriften
E2 und E3.
4.8
Die vorstehenden Überlegungen gelten auch für die nebengeordneten An-
sprüche 12, 20 und 23 nach Hauptantrag. Die jeweiligen Unteransprüche lassen
nichts erkennen, was zu einem patentfähigen Gegenstand führen würde. Etwas
Derartiges hat der Vertreter der Anmelderin in der mündlichen Verhandlung auch
nicht vorgetragen. Im Übrigen ist auf diese Ansprüche kein eigenständiges Pa-
tentbegehren gerichtet worden und über einen Antrag kann nur einheitlich ent-
schieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007, X ZB 6/05, BGHZ 173,
47, Rdn. 18 – Informationsübermittlungsverfahren II).
Somit war die Beschwerde der Anmelderin zurückzuweisen.
- 34 -
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht den an dem Beschwerdeverfahren Beteiligten das
Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu (§ 99 Abs. 2, § 100 Abs. 1, § 101 Abs. 1 PatG).
Nachdem der Beschwerdesenat in dem Beschluss die Einlegung der Rechtsbeschwerde
nicht zugelassen hat, ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn einer der
nachfolgenden Verfahrensmängel durch substanziierten Vortrag gerügt wird (§ 100 Abs. 3
PatG):
1.
Das beschließende Gericht war nicht vorschriftsmäßig besetzt.
2.
Bei dem Beschluss hat ein Richter mitgewirkt, der von der Ausübung
des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis
der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war.
3.
Einem Beteiligten war das rechtliche Gehör versagt.
4.
Ein Beteiligter war im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes
vertreten, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder
stillschweigend zugestimmt hat.
5.
Der Beschluss ist aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen, bei
der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt
worden sind.
6.
Der Beschluss ist nicht mit Gründen versehen.
Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim
Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, schriftlich einzulegen (§ 102
Abs. 1 PatG).
Die Rechtsbeschwerde kann auch als elektronisches Dokument, das mit einer
qualifizierten oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur zu versehen ist, durch
Übertragung in die elektronische Poststelle des Bundesgerichtshofes eingelegt werden
(§ 125a Abs. 3 Nr. 1 PatG i. V. m. § 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 2a, Anlage (zu § 1)
Nr. 6 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof
und Bundespatentgericht (BGH/BPatGERVV)). Die elektronische Poststelle ist über die
auf der Internetseite des Bundesgerichtshofes www.bundesgerichtshof.de/erv.html
- 35 -
bezeichneten Kommunikationswege erreichbar (§ 2
Abs. 1 Satz 2
Nr. 1
BGH/BPatGERVV). Dort sind auch die Einzelheiten zu den Betriebsvoraussetzungen
bekanntgegeben (§ 3 BGH/BPatGERVV).
Die Rechtsbeschwerde muss durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen
Rechtsanwalt als Bevollmächtigten des Rechtsbeschwerdeführers eingelegt werden
(§ 102 Abs. 5 Satz 1 PatG).
Kleinschmidt
Kirschneck
Matter
RiBPatG Dr. Kapels
ist wegen Urlaubs
gehindert, seine
Unterschrift beizufügen
Kleinschmidt
Pr