Urteil des BPatG vom 09.08.2018

Urteil vom 09.08.2018

ECLI:DE:BPatG:2018:090818B14Wpat14.15.0
BUNDESPATENTGERICHT
14 W (pat) 14/15
_______________________
(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 198 44 262.9
hat der 14. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in
der Sitzung am 9. August 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters
Dr. Dipl.-Phys. Maksymiw, der Richter Schell und Dr. Dipl.-Chem. Jäger, sowie der
Richterin Dr. Dipl.-Chem. Wagner
beschlossen:
1. Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts vom
6. März 2015 wird aufgehoben.
- 2 -
2. Das Patent 198 44 262 mit der Bezeichnung
„Kosmetische und dermatologische Zubereitungen in Form von
O/W-Emulsionen mit einem Gehalt an niedermolekularen Silico-
nen“
wird mit folgenden Unterlagen erteilt:
Patentansprüche 1 bis 6 vom 9. Oktober 2017 sowie Beschrei-
bung Seiten 1 bis 25 vom 9. Oktober 2017.
G r ü n d e
I.
Mit Beschluss vom 6. März 2015 hat die Prüfungsstelle für Klasse A 61 K des
Deutschen Patent- und Markenamtes die Anmeldung 198 44 262.9 gemäß § 48
PatG zurückgewiesen.
Der Zurückweisungsbeschluss ist im Wesentlichen damit begründet, dass die Zu-
bereitungen gemäß den Patentansprüchen 1 bis 3 gegenüber der Lehre von
(3)
DE 694 00 332 T2
und die Zubereitungen gemäß den Patentansprüchen 1 und 3 jeweils gegenüber
den Entgegenhaltungen
(4)
EP 0 615 741 A1,
(5)
DE 697 01 820 T2,
(6)
EP 0 763 354 A1,
- 3 -
(7)
EP 0 661 042 A2 bzw.
(8)
EP 0 528 380 A1
unter Berücksichtigung der in
(12) Firmenschrift der Wacker Chemie, Wacker Siliconöle AK, München
Januar 2001, 20 Seiten
genannten Korrelation zwischen Viskosität und Molekulargewicht bei Dimethylpo-
lysiloxanen nicht neu seien. Zudem beruhten die kosmetischen Zubereitungen
nach den Patentansprüchen 1 bis 3 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Aus-
gehend von
(9)
EP 0 260 641 A2 oder
(10) US 5 750 094 A
in Kombination mit
(1)
EP 0 836 848 A2
gelange der Fachmann ohne erfinderisches Zutun zu der anmeldungsgemäßen
kosmetischen Zubereitung. Aus (9) seien im O/W-Rezepturen bekannt, die Gemi-
sche verschiedener Polysilikonarten enthielten, wobei höchstens 10 Gew.-% län-
gerkettige Polysilikone und keine cyclischen Silikone neben kleineren Mengen an
nichtsilikonhaltigen Komponenten vorlägen. Sehe sich der Fachmann nun vor die
Aufgabe gestellt, O/W-Emulsionen mit Silikonölen bereitstellen zu sollen, die über
einen breiten Viskositätsbereich stabil seien und ein gutes Hautgefühl bewirkten,
werde er den in (1) genannten Hinweis berücksichtigen, nämlich lineare Silikone
kurzer Kettenlänge einzusetzen. Die Druckschrift (10) gebe u. a O/W-Lippenstift-
emulsionen an, deren Ölphase 2 bis 80 Gew.-% Polydimethylsiloxanöle mit einer
Anzahl von 26 bis 600 an Me
2
SiO-Einheiten neben perfluorierten Polyethern als
- 4 -
Ölkomponente aufwiesen. In einem Ausführungsbeispiel werde ein lineares län-
gerkettiges Polysiloxan entsprechend den anmeldungsgemäßen Silikonen mit m
größer 50 ohne Zusatz von cyclischen Silikonen eingesetzt. Auf der Suche nach
einem weiteren geeigneten Polydimethylsilikon mit einer niedrigeren Kettenlänge
und folglich einer niedrigeren Viskosität, stoße der Fachmann ohne erfinderisches
Zutun auf (1), die ihm solche kurzkettigen Silikone nenne.
Gleichfalls seien aus der Druckschrift
(11) DE 42 43 272 A1
O/W-Emulsionen bekannt. Diese enthielten 10 bis 90 Gew.-% Silikonöle und 1 bis
50 Gew.-% nicht silikonhaltige organische Verbindungen in Form von Fettsäure-
estern in der Ölphase. Als Silikonöle würden u. a. Dow Corning Fluid 20 und
50 cSt genannt, die den anmeldungsgemäßen kurzkettigen Silikonen entsprächen.
Setzte der Fachmann nun diese Silikone in den Rezepturen B4 und B5 der (11)
zusätzlich ein, die als längerkettiges Silikon Baysilon AK 250 enthielten, gelange
er ohne erfinderisches Zutun zu den beanspruchten Zusammensetzungen mit
weniger 50 Gew.-% Silikonen in der Ölphase nach den Patentansprüchen 1 bis 3.
Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Anmelderin, mit der sie
ihr Patentbegehren auf der Grundlage der mit Schriftsatz vom 9. Oktober 2017
eingereichten Patentansprüche 1 bis 6 weiterverfolgt.
- 5 -
Der Patentanspruch 1 hat folgenden Wortlaut:
Die Anmelderin macht geltend, dass die Gegenstände der nunmehr geltenden
Patentansprüche 1 bis 6 neu seien und auch auf einer erfinderischen Tätigkeit
beruhten.
Die Anmelderin beantragt sinngemäß,
den Beschluss der Prüfungsstelle vom 6. März 2015 aufzuheben
und das Patent auf Grundlage der Patentansprüche 1 bis 6 vom
9. Oktober 2017 zu erteilen.
- 6 -
Wegen weiterer Einzelheiten und dem Wortlaut der nachgeordneten Patentan-
sprüche 2 bis 6 wird auf den Akteninhalt verwiesen.
II.
Die zulässige Beschwerde führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses
und zur Erteilung eines Patents auf Grundlage der geltenden Unterlagen.
1.
Bezüglich der Offenbarung der Patentansprüche 1 bis 6 bestehen keine
Bedenken. Die Patentansprüche 1 bis 6 gehen inhaltlich auf die ursprünglich ein-
gereichten Patentansprüche 1 bis 3 in Verbindung mit dem dritten Absatz auf
Seite 7 und dem ersten und vierten Absatz auf Seite 8 der ursprünglich einge-
reichten Beschreibung zurück.
2.
Die kosmetischen oder dermatologischen Zubereitungen des geltenden
Patentanspruch 1 weisen folgende Merkmale auf:
M1
Kosmetische oder dermatologische Zubereitungen, welche
M1a Öl-in-Wasser-Emulsionen darstellen und
M1b einen Gehalt von 3 bis zu 30 Gew.-% eines oder mehrerer Silikone der all-
gemeinen Struktur
bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung aufweisen, wobei n Zah-
len zwischen 5 und 50 annehmen kann,
- 7 -
M1c höchstens 1 Gew.-% an cyclischen Silikonen aufweisen, bezogen auf das
Gesamtgewicht der Zubereitung,
M1d 0,5 bis 10 Gew.-% an Silikonen der allgemeinen Struktur
aufweisen, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, wobei m Zah-
len größer als 50 annimmt.
Der in den Merkmalen M1b) bis M1d) verwendete Begriff „Silikon“ bedarf einer
näherer Erläuterung. Aufgrund der für die Merkmale M1b) und M1d) im Patentan-
spruch 1 angegebenen Formeln versteht der Fachmann unter dem Begriff „Silikon“
für diese Merkmale lineare, nicht vernetzte Dimethylpolysiloxane, die auch als
Polydimethylsiloxane bezeichnet werden. Dagegen werden die Silikone gemäß
Merkmal M1c) stofflich nicht näher im Patentanspruch 1 spezifiziert. Auch die Be-
schreibung der Anmeldung definiert diese Verbindungen nicht. Einzig im Ausfüh-
rungsbeispiel 3 enthält die Zubereitung ein cyclisches Silikon, welches Cyclo-
methicone ist. Hierbei handelt es sich um ein zyklisches Dimethylpolysiloxan nicht
näher definierter Kettenlänge. Nachdem in den Merkmalen M1b) und M1d) der Be-
griff „Silikon“ mit der Verbindungsklasse der Dimethylpolysiloxane verknüpft ist,
und unter Berücksichtigung von Ausführungsbeispiel 3, schließt der Fachmann,
dass es sich bei den Silikonen gemäß Merkmal M1c) um cyclische Dimethylpoly-
siloxane handelt. Die Silikone gemäß Merkmal M1c) sind in der Zubereitung mit
einem Gehalt von 0 bis 1 Gew.-% enthalten, sodass diese auch nur aus den Sili-
konen gemäß den Merkmalen M1b) und M1d) bestehen kann.
3.
Die Zubereitung gemäß dem geltenden Patentanspruch 1 erweist sich als
neu. In keiner der vorliegenden Druckschriften wird eine Zubereitung beschrieben,
die sowohl Silikone gemäß Merkmal M1b als auch gemäß Merkmal M1d aufweist.
- 8 -
Die Entgegenhaltung (1) beschreibt kosmetische O/W-Emulsionen für Selbstbräu-
nungsmittel, die als Dispergiermittel Cyclodimethicone in Mengen von 1 bis 6%
enthalten (vgl. (1) S. 3, Z. 3 bis 4). Ferner kann die Zusammensetzung noch Er-
weichungsmittel aufweisen, wie u. a. Dimethylpolysiloxan, welches bevorzugt in
Form von Cyclomethicon verwendet wird (vgl. (1) S. 3, Z. 28 bis 34). Demzufolge
offenbart (1) keine Zubereitung, die lineare kurzkettige und langkettige Dimethyl-
polysiloxane gemäß den patentgemäßen Merkmalen M1b) und M1d) aufweist.
Die Druckschrift (2) lehrt eine O/W-Hautpflegezusammensetzung, die eine silikon-
haltige Phase bestehend aus einem vernetzten Polyorganosiloxan und Silikonöl
neben einem Tensid umfasst (vgl. (2) Patentanspruch 1, S. 3, Abs. „Summary of
the Invention“). Als Silikonöl werden lineare, verzweigte und cyclische Silikone mit
einem mittleren Molekulargewicht von bevorzugt 200 bis 40 000 verwendet, wel-
ches gemäß dem Dokument (12) n-Werten von ca. 1 bis größer 200 entspricht
(vgl. (12) S. 2 Tabelle). Als bevorzugtes Silikonöl wird Dimethicone genannt, wel-
ches ein lineares Polydimethysiloxan darstellt (vgl. (2) S. 8/9 übergr. Abs.). Die
Silikonöle werden in Mengen von 0,1 bis 20 Gew.-% bezogen auf die Gesamtzu-
sammensetzung eingesetzt (vgl. (2) S. 9, 2. Abs.). Eine kosmetische oder derma-
tologische Zusammensetzung, die eine Mischung aus kurz- und langkettigen Sili-
konen gemäß den Merkmalen M1b) und M1d) enthält, wird in dem Dokument (2)
aber nicht beschrieben.
In der Druckschrift (3) wird eine O/W-Emulsion offenbart, die in der Ölphase min-
destens 75% Polyorganosiloxan enthält, wobei der Rest der Ölphase beliebige
andere Öle sind (vgl. (3) S. 7/8 übergr. Abs.). Als Polyorganosiloxan wird in (3)
das Handelsprodukt „Dow Corning Fluid 200 – 10 cSt“ genannt, bei dem es sich
aufgrund seiner niedrigen Viskosität von 10 cSt um ein kurzkettiges Dimethylpoly-
siloxan gemäß Merkmal M1b) handelt (vgl. (3) Patentansprüche 1, 8 und 12 bis
14, S. 7, 2. Abs., S. 11, Beispiel 1 i. V. m. (12) S. 2 Tabelle und patentgemäßes
Beispiel 4). Die O/W-Emulsion des Dokuments (3) unterscheidet sich von der
- 9 -
patentgemäßen Emulsion dahingehend, dass sie keine Mischung von kurzkettigen
und langkettigen Silikonen gemäß den Merkmalen M1b) und M1d) aufweist.
Die Entgegenhaltung (4) betrifft eine O/W-Emulsion, die als Ölkomponente ein
lineares Dimethylpolysiloxan enthalten kann (vgl. (4), Patentanspruch 1, S. 4,
Z. 16 bis 45). In Beispiel 4 auf Seite 15 werden 10 Gew.-% Dimethylsilikon 20 cps
verwendet, für das sich unter Berücksichtigung der Viskositäts-Kettenlängen-Kor-
relation gemäß (12) ein n-Wert von unter 40 ergibt (vgl. (12) S. 2 Tabelle). Eine
patentgemäße O/W-Emulsion gemäß Patentanspruch 1, die neben dem nieder-
molekularen Silikon auch ein hochmolekulares Silikon mit m-Werten von größer 50
enthält, kann der (4) allerdings nicht entnommen werden.
Die Druckschrift (5) offenbart die Verwendung eines teilweise vernetzten, festen
Polyorganosiloxans vom Elastomertyp und eines Silikonöls in einer O/W-Emulsion
eines kosmetischen Mattierungsmittels. Als Silikonöl können u. a. lineare Dime-
thylsiloxane eingesetzt werden. In Beispiel 1 werden 30 Gew.-% des kurzkettigen
Polydimethylsiloxanöl 6 cSt verwendet (vgl. (5), S. 4, 3. Abs. bis S. 5, 1. Abs.; S. 8,
Beispiel 1 i. V. m. (12) S. 2 Tabelle). Damit unterscheidet sich die Zubereitung
gemäß (5) von den patentgemäßen Zusammensetzung darin, dass sie keine lang-
kettigen Silikone gemäß Merkmal M1d) beinhaltet.
In den Beispielen 3-3, 3-4, 3-a und 4-4 des Dokuments (6) wird ausschließlich das
kurzkettige Dimethylpolysiloxan 5 cs in Mengen von 5, 10, 20 und 23 Gew.-% ver-
wendet, während es in den Beispielen 3-7, 4-3 und 4-7 in Gegenwart von 15 bzw.
25 Gew.-% Decamethylcyclopentasiloxan bei der Herstellung von kosmetischen
O/W-Emulsionen in Mengen eingesetzt wird (vgl. (6) Seiten 11 und 14). Eine
gleichzeitige Verwendung von langkettigen Silikonen gemäß dem patentgemäßen
Merkmal M1d) wird jedoch in (6) nicht offenbart.
In der Druckschrift (7) werden kosmetische O/W- und W/O-Emulsionen angege-
ben, die eine Mischung aus einem organofluorierten Silikonharz und einem flüchti-
- 10 -
gen Silikonöl enthalten. Das flüchtige Silikonöl besteht aus einem linearen Dime-
thylsiloxan mit n von 0 bis 5 und/oder cyclischen Dimethylsiloxan mit n von 3 bis 7
(vgl. (7) Patentanspruch 1, S. 3, Z. 8 bis 48). Darüber hinaus kann die Mischung
auch langkettige Silikone in Form von Dimethylpolysiloxan und Dimethylcyclopoly-
siloxan enthalten (vgl. (7) S. 3/4 seitenübergr. Abs.). In den Ausführungsbeispielen
wird Dimethylpolysiloxan 5 cs in Mengen von 10 Gew.-% als kurzkettiges Polydi-
methylsiloxan eingesetzt (vgl. (7) S. 9, Bsp. 9, S. 13, Beispiel 17). Demzufolge
kann dem Dokument (7) keine O/W-Emulsion unmittelbar und eindeutig entnom-
men werden, die eine Silikonzusammensetzung gemäß den patentgemäßen
Merkmalen M1b) und M1d) umfasst.
Die Druckschrift (8) betrifft Sonnenschutzmittel, die Aryl-aryl-1,3-propandionsili-
kon-Derivate in einer Silikonbasis enthalten. Die Silikonbasis besteht aus linearen
und cyclischen Polysiloxanen, wie Dimethylpolysiloxan, Methylpolysiloxane, Me-
thylhydrogenpolysiloxan, Decamethylpolysiloxan, Dodecamethylpolysiloxan bzw.
Tetramethylhydrogenpolysiloxan (vgl. (8) Patentanspruch 1, S. 5, Z. 7 bis 10). In
den einzigen O/W-Emulsionsbeispielen 9 und 10 werden eine O/W-Sonnenschutz-
creme mit 8% Decamethylcyclopentasiloxane bzw. eine O/W-Sonnenschutzlotion
mit 10% Dimethylpolysiloxan 5 cs und 7% Methylphenylpolysiloxan 20 cs be-
schrieben (vgl. (8) S. 13, emb. 9, S. 14, emb. 10). Eine Mischung von kurzkettigen
und langkettigen Dimethylpolysiloxanen, wie sie gemäß Patentanspruch 1 bean-
sprucht wird, lehrt die Entgegenhaltung (8) aber nicht.
Die Entgegenhaltung (9) gibt eine O/W-Emulsion als Haarkosmetikum an, in der
lineare Dimethylpolysiloxane der Formel III mit n-Werten von 4 bis 100 eingear-
beitet werden (vgl. (9), S. 4, Formel III, Z. 27, S. 5, Z. 9, S. 6, Tab. 1, Beispiele A
bis C i. V. m. S. 7, Z. 5 bis 15). Allerdings finden sich in der Druckschrift (9) keine
Angaben dahingehend eine Silikonmischung gemäß den Merkmalen M1b) und
M1d) einzusetzen.
- 11 -
In (10) wird ein O/W-Lippenstiftüberzug beschrieben, der 2 bis 80% Dimethylpoly-
siloxan mit 26 bis 600 Dimethylsiloxan-Einheiten in der Ölkomponente beinhaltet
(vgl. (10), Patentanspruch 1, Sp. 2, Z. 1 bis 14, Sp. 2, Z. 64 bis Sp. 3, Z. 8). In den
Ausführungsbeispielen der Druckschrift (10) werden die Dimethylpolysiloxan mit
Viskositäten von 100, 300 und 1000 cs, die n-Werte zwischen 70 und 100 aufwei-
sen, für die Herstellung von O/W-Emulsionen verwendet (vgl. (10), Sp. 6, Tab. I-1,
Sp. 9, Tab. I-3, Sp. 10, Tab. II-1 i. V. m. (12) S. 2 Tabelle). Demgemäß kann dem
Dokument keine kosmetische oder dermatologische Zubereitung mit einer Silikon-
mischung gemäß den Merkmalen M1b) und M1d) entnommen werden.
Die Entgegenhaltung (11) offenbart u. a. die Herstellung einer O/W-Emulsion für
Haut- und Körperpflegemittel, die 10 bis 90 Gew.-% eines Silikonöls umfasst, das
in Wasser und in Gegenwart eines Anlagerungsproduktes von 4 Mol Ethylenoxid
(EO) an 1 Mol Kokosfettalkohol (C12/C14-Alkohol), das unter Verwendung von
hydrophobierten Hydrotalcit als Ethoxylierungskatalysator hergestellt wurde, kein
Phaseninversions-Verhalten zeigt (vgl. (11) Patentansprüche 1 und 4, S. 2, Z. 53
bis S. 3, Z. 30). Als Silikonöl können lineare wie cyclische Dimethyl- bzw. Methyl-
phenylsiloxane eingesetzt werden (vgl. (11), S. 3, Z. 31 bis 48), wobei eine Ein-
schränkung der Kettenlänge nicht angegeben wird. In den Beispielen werden Sili-
konöle mit unterschiedlichen Viskositäten eingesetzt, wie bspw. die linearen Poly-
dimethylsiloxane DC 200 mit Viskositäten von 20, 50 und 100 mm
2
/s und Baysilon
AK 250 mit einer Viskosität von 250 mPas (vgl. (11) S. 6, Z. 6 bis 12, S. 7, Ta-
belle 1, li. Sp. Mitte). Mischungen von verschiedenen Silikonölen werden in (11)
nur für Entschäumer angegeben (vgl. (11) S. 8, Tabelle 3). Somit lehrt die Entge-
genhaltung (11) keine O/W-Emulsionen für kosmetische Zubereitungen, die eine
Silikonmischung mit den patentgemäßen Merkmalen M1b) und M1d) enthält.
Auch die Firmenschrift (12) kann die Neuheit der Zubereitungen gemäß Patentan-
spruch 1 nicht in Frage stellen, da sie lediglich eine Korrelation von Viskositäts-
werten und Kettenlängen für Dimethylsiloxanen offenbart (vgl. (12) S. 2 und 6 Ta-
bellen).
- 12 -
4.
Die Bereitstellung der kosmetischen und dermatologischen Zubereitungen
gemäß Patentanspruch 1 beruht auch auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Der Anmeldung liegt die Aufgabe zugrunde, Grundlagen für kosmetische oder der-
matologische Zubereitungen zur Verfügung zu stellen, welche die Herstellung von
höherviskosen, wie auch von gering oder gar sehr niedrig viskosen Zubereitungen
erlauben, die ein ansprechendes Hautgefühl erzeugen und die leicht formulierbar
sind (vgl. Erstunterlagen, S. 6, letzt. Abs. i. V. m. S. 5, 2. Abs., S. 6, vorletzt. Abs.,
S. 7, 2. Abs.).
Mit dieser Aufgabe ist in der Praxis ein Diplom-Chemiker befasst, der über eine
mehrjährige Erfahrung im Bereich der Formulierungsentwicklung von Kosmetika
verfügt.
Diese Aufgabe wird durch kosmetische oder dermatologische Zubereitungen des
geltenden Patentanspruchs 1 gemäß den Merkmalen M1 bis M1d) gelöst.
Der mit der Suche nach einer Lösung der anmeldungsgemäßen Aufgabe betraute
Fachmann wird sein Augenmerk auf die aus der Druckschrift (3) bekannten kos-
metischen und dermatologischen O/W-Formulierungen richten, die insbesondere
als Cremes zur Pflege der Haut verwendet werden (vgl. (3) S. 1, 1., 3. und
4. Abs.). Die Zubereitungen zeichnen sich durch eine angenehmes Hautgefühl
und eine gute Stabilität der Emulsion aus (vgl. (3) S. 4, 3. Abs.). Die Ölphase der
O/W-Emulsion umfasst mindestens 75% Polyorganosiloxan, wobei dieses in der
Gesamtzubereitung 5 bis 50% Ölphase vorliegt (vgl. (3) Patentanspruch 12, S. 4
letzt. Abs., S. 5, 4. Abs. bis S. 6, 1. Abs.). Als Polyorganosiloxane werden Polydi-
methylsiloxane, Cyclodimethylsiloxane, Polyalkoxysiloxan, Polyalkylsiloxan, Poly-
hydroxysiloxan und Polyphenylsiloxan mit unterschiedlichen Viskositäten genannt
(vgl. (3) Patentanspruch 8, S. 7 2. Abs.). In den Ausführungsbeispielen 1 bis 4 auf
den Seiten 11 bis 13 der Entgegenhaltung (3) wird Polydimethylsiloxan allein bzw.
in Mischung mit Cyclopentadimethylsiloxan und Polystearoxydimethylsiloxan, in
- 13 -
Mischung mit Polydimethylsiloxanol, Polyphenylmethylsiloxan und Cyclopentadi-
methylsiloxan oder in Kombination mit Trimethylsiloxylsilikat eingesetzt, wobei in
den Beispielen 1 und 3 ein niedrigviskoses, kurzkettiges Polydimethylsiloxan mit
10 cSt bzw. 5 cSt und in den Beispielen 2 und 4 ein hochviskoses, langkettiges
Polydimethylsiloxan mit 200 cSt und 100 cSt verwendet wird (vgl. für Viskositäts-
wert-Kettenlänge-Korrelation, (7) S. 12, Bsp. 15 Nr. 6 und (12) S. 2 Tabelle). Folg-
lich kann der Fachmann der (3) zwar grundsätzlich entnehmen, dass die Verwen-
dung von Polyorganosiloxanen in O/W-Emulsionen zu einem angenehmen Haut-
gefühl führt, allerdings liefert die Druckschrift ihm keine Anregung in Richtung
einer O/W-Emulsion, die sowohl kurzkettige als auch langkettige Silikone gemäß
den patentgemäßen Merkmalen M1b) und M1d) enthält.
Hinweise, die in Richtung der patentgemäßen Lösung weisen, erhält der Fach-
mann auch aus den ebenfalls mit kosmetischen O/W-Emulsionen befassten
Druckschriften (1), (2) und (4) bis (11) nicht.
Aus (1) sind kosmetische stabile O/W-Emulsionen für Selbstbräunungsmittel mit
gleichzeitiger Lichtschutzwirkung bekannt, die sich durch eine sehr gute Wasser-
abweisung und Feuchthalteeigenschaften auszeichnen. Die Emulsionen enthalten
neben mit Perfluoralkylphosphaten behandelten anorganischen Pigmenten noch
Dispergiermittel, welche sich wenigstens aus Cetyl Dimethicone Copolyol und
Cetyl Dimethicone Cyclomethicone zusammensetzen. Darüber hinaus weist die
kosmetische Zubereitung weitere Träger- und Hilfsstoffe sowie ggf. zusätzliche
Dispergiermittel auf (vgl. (1) S. 2, Z. 21 bis 31). Als zusätzliches Dispergiermittel
kann das zyklische Dimethylpolysiloxan „Cyclomethicone“ mit einem Anteil von 1
bis 6% eingesetzt werden (vgl. (1) S. 3 Z. 3 bis 4). Außerdem können der Emul-
sion Silikonöle wie Dimethylpolysiloxan und insbesondere Cyclomethicone als Er-
weichungsmittel zugesetzt werden (vgl. (1) S. 3, Z. 28 bis 34). Damit mag die
Druckschrift (1) dem Fachmann verschiedene Mischungen von Dimethylpolysilo-
xanen an die Hand gegeben, jedoch regt sie ihn nicht dazu an, ein Gemisch aus
- 14 -
linearen Dimethylsiloxanen gemäß dem patentgemäßen Merkmalen M1b) und
M1d) zur Verbesserung des Hautgefühls in Betracht zu ziehen.
Die Druckschrift (2) lehrt eine O/W-Hautpflegezusammensetzung, die eine silikon-
haltige Phase bestehend aus einem vernetzten Polyorganosiloxan und einem Sili-
konöl als erste Silikonphase neben einem Tensid umfasst. Diese Zusammenset-
zung zeichnet sich durch ein verbessertes Hautgefühl aus (vgl. (2) Patentan-
spruch 1, S. 3, Abs. „Summary of the Invention“). Als Silikonöl werden lineare, ver-
zweigte und cyclische Silikone, wie Dimethicone, Decamethylcyclopentasiloxan,
Octamethylcyclotretrasiloxan, Phenylmethicone genannt, wobei diese flüchtig oder
nicht-flüchtig sind und ein mittleres Molekulargewicht von weniger als 100 000
aufweisen (vgl. (2) S. 8/9 übergr. Abs.). Sie werden in Mengen von 0,1 bis
20 Gew.-% der Gesamtzusammensetzung eingesetzt (vgl. (2) S. 9, 2. Abs.).
Darüber hinaus kann die Zusammensetzung auch 0,1 bis 10 Gew.-% einer zwei-
ten Silikon-haltigen Phase enthalten, die aus einer Mischung aus einem Silikon-
gummi mit einem massengemittelten Molekulargewicht von mehr als 200 000 und
einem silikonbasierten Träger mit Viskositäten von 0,65 bis 600 000 mm
2
s
-1
besteht. Bei dem Silikongummi und dem Träger handelt es sich um Polydimethyl-
siloxan, Polydimethylsiloxan-methylvinylsiloxan-Copolymer und Polydimethylsilo-
xan-diphenyl-methylvinylsiloxan-Copolymer (vgl. (2) S. 10 6. Abs. bis S. 11
5. Abs.). Dieses Dokument lehrt dem Fachmann somit entweder eine erste Sili-
konphase aus vernetzten Polyorganosilikon und Silikonöl oder eine Mischung die-
ser ersten Phase mit einer zweiten Silikonphase, die ein nichtvernetztes Silikon
und einen Träger enthält, zu verwenden. Diese Lehre regt den Fachmann aber
nicht dazu an, eine Mischung aus 3 bis 30 Gew.-% eines kurzkettigen lineares
Dimethylpolysiloxans mit n-Zahlen zwischen 5 und 50 und 0,5 bis 10 Gew.-%
eines langkettigen lineares Dimethylpolysiloxans mit m-Zahlen größer 50 einzu-
setzen, um so zu einer O/W-Emulsion mit verbessertem Hautgefühl zu gelangen.
Die Entgegenhaltung (4) betrifft O/W-Emulsionen, die ein Amphiphil, ein Tensid,
Öl und Wasser enthalten (vgl. (4) Patentanspruch 1). Das Öl kann natürlichen und
- 15 -
synthetischen Ursprungs sein, wobei u. a. auch lineare Polysiloxane wie Dimethyl-
polysiloxan, Methylphenylpolysiloxan, Methylhydrogenpolysiloxan und cyclische
Polysiloxane verwendet werden. Im Beispiel 4, dem einzigen Emulsionsbeispiel
der Druckschrift (4), welches als eine Ölkomponente ein Dimethylsiloxan enthält,
werden 10 Gew.-% des kurzkettigen Dimethylsiloxane (20 cps) verwendet. Die
Emulsionen vermitteln bei ihrer Anwendung ein cremiges Gefühl und weisen eine
gute Stabilität auf (vgl. (4) S. 3, Z. 15 bis 17, S. 4, Z. 16 bis 57, insbesondere Z. 44
bis 47, S. 15, Bsp. 4 i. V. m. (12) S. 2 Tabelle). Das cremige Gefühl wird durch das
Zusammenwirken des Amphiphils, des Tensids und des Wassers beim Auftragen
auf die Haut erzeugt (vgl. (4) S. 3 Z. 10 bis 14). Folglich veranlasst das Doku-
ment (4) den Fachmann nicht dazu, eine Mischung von Silikonen in Erwägung zu
ziehen, die neben einem kurzkettigen Silikon auch ein langkettiges Silikon gemäß
dem Merkmal M1d) enthält, um ein verbessertes Hautgefühl hervorzurufen.
Aus (5) ist die Verwendung eines teilweise vernetzten, festen Polyorganosiloxans
vom Elastomertyp, das mit einer Fettphase kombiniert ist, zur Herstellung einer
kosmetischen Zusammensetzung bekannt. Die Zusammensetzung wirkt aufgrund
der Fettphase nicht austrocknend und zeichnet sich durch eine gute Mattierung
der Haut und Stabilität aus (vgl. (5) S. 1, 1. Abs., S. 2, vorl. Abs., S. 3, erster vollst.
Abs.). Zusätzlich kann die Zubereitung ein Silikonöl enthalten (vgl. (5) S. 3, letzt.
vollst. Abs.). Bei diesem Silikonöl handelt es sich um geradkettige Polysiloxane,
die bei Umgebungstemperatur flüssig oder pastös vorliegen, wie Methylpolysilo-
xan, Methylphenylpolysiloxan, Ethylpolysiloxan, Ethylmethylpolysiloxan, Ethylphe-
nylpolysiloxan, Hydroxymethylpolysiloxan und Alkylpolydimethylsiloxan und um
cyclische Polysiloxane, wie Octamethylcyclopentasiloxan und Decamethylcyclo-
pentasiloxan oder deren Gemischen (vgl. (5) S. 6, 1. vollst. Abs.). In der O/W-
Emulsion gemäß Beispiel 2 auf Seite 11 werden 10 Gew.-% eines Gemisches aus
40 Gew.-% Polydimethylsiloxanöl 6 cSt und 60 Gew.-% teilweise vernetztem Poly-
dimethylorganosiloxan eingesetzt. Die Angaben in der Druckschrift (5) geben dem
Fachmann somit keine Hinweise zur Verwendung einer Mischung aus einem line-
aren kurzkettigen und einem linearen langkettigen Dimethylpolysiloxan gemäß den
- 16 -
Merkmalen M1b) und M1d), um zu einer O/W-Emulsion mit einem angenehmen
Hautgefühl zu gelangen.
Die Entgegenhaltung (6) lehrt eine kosmetische O/W-Zubereitung, die sich nicht
klebrig auf der Haut anfühlt und eine verbesserte Stabilität aufweist (vgl. (6), Pa-
tentanspruch 1, S. 2, Z. 21 bis 31, S. 14, Z. 46 bis 47). Die Fettphase kann als Öl-
komponente u. a. Silikonöl neben anderen Ölbestandteilen enthalten (vgl. (6),
S. 4, Z. 16). In den Beispielen gemäß den Tabellen 4, 7, 10 und 13 auf Seiten 6, 9,
11 und 14 wird in der Ölphase das kurzkettige Dimethylpolysiloxan 5 cs und/oder
Decamethylcyclopentasiloxan verwendet (vgl. zur Kettenlänge (12) S. 2 Tabelle).
Mithin legt die (6) dem Fachmann nicht nahe, bei einer kosmetischen O/W-Emul-
sion, die ein verbessertes Hautgefühl aufweisen soll, ein Silikongemisch gemäß
den Merkmalen M1b) und M1d) zu verwenden.
Die Druckschrift (7) gibt kosmetische O/W- und W/O-Emulsionen an, die eine gute
Wasser-, Schweiß- und Ölresistenz, einen langanhaltenden kosmetischen Effekt
und eine verbesserte Stabilität aufweist, ohne ein Druckgefühl auf der Haut zu
erzeugen (vgl. (7) S. 2, 1. Abs., S. 4, Z. 29 bis 31). Diese positiven Eigenschaften
sind gemäß der Lehre der (7) auf die Anwesenheit eines organofluormodifizierten
Silikonharzes zurückzuführen, das bevorzugt mit einem flüchtigen Silikon vorliegt,
welches zyklisch (n= 3 bis 7) oder linear (n= 0 bis 5) ist (vgl. (7), S. 3, Z. 8 bis 49).
Zusätzlich kann die kosmetische Zubereitung noch ein Öl aufweisen, wie bspw.
Dimethylpolysiloxan (vgl. (7), S. 3/4, übergr. Abs.). In den Ausführungsbeispielen
wird ein langkettiges Dimethylpolysiloxan mit einem Molekulargewicht von ca.
300,00000 bzw. einer Viskosität von 2,500,000 cs in Mengen von 8 bzw.
3 Gew.-% jeweils in Kombination mit einem niedermolekularen Methylcyclosiloxan,
wie Decamethylcyclopentasiloxan oder Octamethylcyclotetrasiloxan nur in W/O-
Emulsionen verwendet (vgl. (7) S. 8, Bsp. 7, S. 9, Bsp. 8, S. 11, Bsp. 12, 13,
S. 13, Bsp. 16). In den Beispielen 2 und 14 wird jeweils eine Mischung von
Dimethylpolysiloxan 0,65 cs (n= 0) und Dimethylpolysiloxan 2,0 cs (n= 3), jeweils
in Mengen von 25 Gew.-% bezogen auf die Gesamtzusammensetzung eingesetzt.
- 17 -
Darüber hinaus werden in den verbleibenden Beispielen 1, 5, 10 und 11 nur Octa-
methylcyclosiloxan bzw. Decamethylcyclopentasiloxan in Beispiel 15 oder in Kom-
bination mit Dimethylpolysiloxan 1,5 cs (n= 2) gemäß dem Beispielen 3 bzw. in
Kombination mit Decamethylcyclopentasiloxan und Dimethylpolysiloxan 10 cs
gemäß Beispiel 6 verwendet. Die einzigen O/W-Emulsionsbeispiele der (7) weisen
jeweils nur ein einziges Siloxan auf, nämlich das lineare kurzkettige Dimethylpoly-
siloxan 5 cs (vgl. (7) S. 9 und 13, Beispiele 9 und 17; vgl. zur Kettenlänge (12) S. 2
Tabelle). Damit beschreibt die Druckschrift (7) zwar die Möglichkeit verschiedene
Polydimethylsiloxane in kosmetischen W/O- und O/W-Zubereitung zu kombinie-
ren, allerdings befürwortet sie für die Verbesserung des Hautgefühls einer O/W-
Emulsion nicht, eine Kombination zweier linearer Polydimethylsiloxane gemäß den
Merkmalen M1b) und M1d) einzusetzen. Die verbesserten Hauteigenschaften wer-
den vielmehr auf die Anwesenheit des fluormodifizierten Silikons zurückgeführt.
Die Lehre der Entgegenhaltung (8) betrifft Alkyl-aryl-1,3-propandionsilikon-Deri-
vate für kosmetische Lichtschutz-Zubereitungen, die u. a. als Emulsionen vorlie-
gen (vgl. (8) Patentanspruch 1, S. 2, Z. 3 bis 5, S. 5 Z. 16 bis 18). Das Propan-
dionsilikon wird bevorzugt in ein Silikonöl eingearbeitet, bei dem es sich um line-
are Polysiloxane, wie Polydimethylsiloxan, Polymethylsiloxan, Polymethylhydro-
gensiloxan oder um ein cyclische Polysiloxane, wie u. a. Decamethylpolysiloxan,
Dodecamethylpolysiloxan, Tetramethylhydrogenpolysiloxan handelt (vgl. (8) S. 5,
Z. 7 bis 12). Gemäß Ausführungsbeispiel 8 auf Seite 13 wird eine Kombination der
zwei verschiedenen linearen längerkettigen Dimethylpolysiloxane 100 cs
(5,0 Gew.-%) und 2,500,00 cs (3 Gew.-%) mit 20,5 Gew.-% Octamethylcyclotetra-
siloxan in einer W/O-Creme (bzgl. der Kettenlänge vgl. (12) S. 2, Tabelle) bzw.
gemäß Beispiel 10 auf Seite 14 eine Mischung von 10 Gew.-% Dimethylpolysilo-
xan 5 cs und 7 Gew.-% Polymethylphenylsiloxan 20 cs für eine O/W-Emulsion
angegeben. Des Weiteren werden 8 Gew.-% Decamethylcyclopentasiloxan in
einer O/W-Creme gemäß Beispiel 9 verwendet. Folglich werden gemäß (8) ent-
weder verschiedene kurzkettige Siloxane oder aber verschiedene längerkettige
Siloxane jeweils in W/O- oder O/W-Emulsionen miteinander kombiniert. Hinweise
- 18 -
in Richtung einer O/W-Emulsion basierend auf einer Siloxan-Zusammensetzung
gemäß den Merkmalen M1b) und M1d), die neben einem linearen, kurzkettigen
Dimethylsiloxan auch ein langkettiges Dimethylpolysiloxan umfasst, kann die
Lehre der (8) aber nicht vermitteln.
Aus dem Dokument (9) ist eine O/W-Emulsion für ein Haarkosmetikum bekannt,
die einen gleichmäßigen Überzug auf dem Haar ausbildet und Formstabilität ver-
leiht, wobei sich das Haar aber angenehm anfühlt (vgl. (9) S. 2 Z. 6 bis 7 und Z. 40
bis 42, S. 5 Z. 9). Das Kosmetikum setzt sich aus einem Dimethylpolysiloxan-Po-
lyoxyalkylen-Copolymer, einem nicht-ionischen und einem ionischen Tensid,
einem Silikonöl, einem haarfixierenden Polymer, Ethanol und Wasser zusammen
(vgl. (9) Patentanspruch 1). Bei dem Silikonöl handelt es sich um lineare bzw. cyc-
lische Dimethylpolysiloxane bzw. Methylphenylpolysiloxane gemäß den For-
meln III bis V oder deren Gemische, wobei Formel III ein Dimethylpolysiloxan mit
x= 4 bis 100 darstellt (vgl. (9) Patentanspruch 1, S. 3, Z. 48 bis S. 4, Z. 27). Ge-
mäß den Ausführungsbeispielen A bis D in Tabelle 1 auf Seite 6 und 7 sind in den
Zubereitungen entweder ein Gemisch aus Dimethylpolysiloxan 100 cSt mit Me-
thylphenylpolysiloxan 300 cSt, Dimethylpolysiloxan 100 cSt allein oder Methylphe-
nylpolysiloxan 1000 cSt allein als Silikonöl enthalten. Somit sind in dem Haarkos-
metikum ausschließlich längerkettige Dimethylpolysiloxane vorgesehen (vgl. (12)
S. 2 Tabelle bzgl. der Kettenlänge). Infolgedessen kann die Druckschrift (9) keine
O/W-Emulsion nahelegen, die zusätzlich zu höhermolekularen Silikonen auch nie-
dermolekulare Silikone gemäß Merkmal M1b) enthält.
Die Druckschrift (10) betrifft einen gut auf der Haut haftenden Lippenstift basierend
auf einer O/W-Emulsion, die 2 bis 80 Gew.-% Dimethylpolysiloxan und/oder einen
Perfluoropolyether, Wasser und ein Pulver ausgewählt aus Silica- und/oder Alumi-
napulver enthält. Bei dem Dimethylpolysiloxan handelt es sich um ein lineares
Siloxan mit n= 26 bis 600 bezogen auf jeweils drei Dimethylsiloxy-Einheiten. Diese
n-Werte entsprechen den patentgemäßen n-Werten im Bereich von 24 bis 558
(vgl. (10) Patentanspruch 1, Sp. 1, Z. 6 bis 10, Sp. 2, Z. 1 bis 29, Sp. 2, Z. 66 bis
- 19 -
Sp. 3 Z. 8). In den Ausführungsbeispielen gemäß Tabelle I-3 werden jeweils drei
verschiedene höher molekulare Dimethylpolysiloxane mit Viskositäten von 100,
300 und 1000 cs, d. h. mit patentgemäßen n-Werten von 70 oder größer, einge-
setzt (vgl. (10) Sp. 9; vgl. (12), S. 2 Tabelle Eintrag n= 70 für 100 mm
2
/s (= cs)).
Die Verwendung von verschiedenen Polysiloxanen in der Zubereitung wird in (10)
allerdings nicht angeben, sodass diese Druckschrift dem Fachmann keinen Anlass
bietet, eine Silikonmischung gemäß den Merkmalen M1b) und M1d) für eine kos-
metische Zubereitung mit angenehmen Hautgefühl in Betracht zu ziehen.
Schließlich enthält auch die Lehre der Entgegenhaltung (11) keine Hinweise in
Richtung einer kosmetischen O/W-Emulsion, die zwingend auch das Siloxan
gemäß Merkmal M1d) enthält. Die (11) stellt ein Verfahren zur Herstellung von
O/W-Emulsionen von Silikonölen bereit, die 10 bis 90 Gew.-% eines Silikonöls
umfassen, das in Wasser und in Gegenwart eines Anlagerungsproduktes von
4 Mol Ethylenoxid (EO) an 1 Mol Kokosfettalkohol (C12/C14-Alkohol), das unter
Verwendung von hydrophobiertem Hydrotalcit als Ethoxylierungskatalysator her-
gestellt wurde, kein Phaseninversions-Verhalten zeigt (vgl. (11) S. 2, Z. 53 bis
S. 3, Z. 30). Es können lineare wie cyclische Dimethyl- bzw. Methylphenylsiloxane
eingesetzt werden (vgl. (11), S. 3, Z. 31 bis 48), wobei eine Einschränkung der
Kettenlänge nicht angegeben wird. In den Ausführungsbeispielen werden u. a. die
linearen Dimethylpolysiloxane DC 200 mit Viskositäten von 20, 50 und 100 mm
2
/s
und die Baysilone M100 und AK 250 mit einer Viskosität von 100 mPas bzw.
250 mPas angegeben (vgl. (11) S. 6, Z. 6 bis 12, S. 7, Tabelle 1, li. Sp. Mitte, S. 8
Tabellen 2 und 3). Einen Hinweis auf eine kosmetische O/W-Emulsion mit den
patentgemäßen Merkmalen M1b) und M1d) kann der Fachmann der (11) aber
nicht entnehmen.
Die Firmenschrift (12) betrifft keine kosmetischen O/W-Emulsionen. Sie offenbart
lediglich eine Korrelation zwischen Viskositäten und Molekulargewichten von Di-
methylpolysiloxanen (vgl. (12) S. 2 Tabelle) und kann daher dem Fachmann somit
keine Anregung in Richtung der patentgemäßen Zubereitungen liefern.
- 20 -
5.
Die Zubereitungen nach geltendem Patentanspruch 1 erfüllen somit alle Kri-
terien der Patentfähigkeit. Der geltende Patentanspruch 1 ist daher gewährbar.
Gleichfalls patentfähig sind die kosmetischen und dermatologischen Zubereitun-
gen gemäß den nachgeordneten Patentansprüchen 2 bis 6, die bevorzugte Aus-
führungsformen der Zubereitungen nach Patentanspruch 1 betreffen.
6.
Da somit im antragsgemäßen Sinn entschieden werden konnte, hat der Se-
nat die Durchführung einer mündlichen Verhandlung als nicht erforderlich erachtet.
Die Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses der Prüfungsstelle für Klas-
se A 61 K des Deutschen Patent- und Markenamt war daher im schriftlichen Ver-
fahren zu beschießen.
III.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht den Verfahrensbeteiligten das Rechtsmittel der
Rechtsbeschwerde zu. Da der Senat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hat,
ist sie nur statthaft, wenn gerügt wird, dass
1.
das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war,
2.
bei dem Beschluss ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des
Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der
Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war,
3.
einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war,
4.
ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten
war, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder still-
schweigend zugestimmt hat,
- 21 -
5.
der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei
der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden
sind, oder
6.
der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist.
Die Rechtsbeschwerde muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Be-
schlusses von einer beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwältin oder
von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt beim Bundesge-
richtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, eingereicht werden.
Dr. Maksymiw
Schell
Dr. Jäger
Dr. Wagner
Fa