Urteil des BPatG vom 11.03.2010
BPatG: patentanspruch, wellenlänge, fig, beeinflussung, frequenz, schnittstelle, form, muster, pause, daten
BPatG 154
08.05
BUNDESPATENTGERICHT
21 W (pat) 13/07
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
11. März 2010
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 103 13 259.7-54
…
hat der 21. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf-
grund der mündlichen Verhandlung vom 11. März 2010 unter Mitwirkung des Vor-
sitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Winterfeldt sowie der Richter Baumgärtner,
Dipl.-Phys. Dr. Morawek und Dipl.-Ing. Veit
- 2 -
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
G r ü n d e
I.
Die Anmelderin hat am 25. März 2003 ein Patent mit der Bezeichnung "Magnet-
feld-System und dessen Verwendung" beim Deutschen Patent- und Markenamt
angemeldet. Die Offenlegung erfolgte am 21. Oktober 2004.
Im Prüfungsverfahren sind die Druckschriften
D1
D2
D3
in Betracht gezogen worden.
Die Prüfungsstelle für Klasse A 61 N hat die Anmeldung mit Beschluss vom
5. Dezember 2006 zurückgewiesen. Der Zurückweisung lagen der am 3. Juli 2006
eingereichte Patentanspruch 1 und die ursprünglichen Patentansprüche 2 bis 4
zugrunde. Zur Begründung ist in dem Beschluss ausgeführt, dass es sich bei dem
nebengeordneten Patentanspruch 4 um ein gemäß § 5 Abs. 2 PatG a. F. vom Pa-
tentschutz ausgeschlossenes Verfahren zur therapeutischen Behandlung handle.
Damit liege insgesamt kein gewährbares Patentbegehren vor.
- 3 -
Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Anmelderin, die ihr Pa-
tentbegehren auf der Grundlage der mit der Beschwerdebegründung am
9. Februar 2007 eingereichten Patentansprüche 1 bis 3 sowie einer geänderten
Beschreibungsseite 1 weiterverfolgt.
Patentanspruch 1 lautet danach wie folgt (Merkmalsgliederung hinzugefügt):
M1
sen,
M2
M3
ägezahnför-
mig innerhalb eines Bündels nach einer e-Funktion steil zu-
nehmen,
M4
Wegen der Unteransprüche 2 und 3 wird auf den Akteninhalt verwiesen.
Die Anmelderin, die wie schriftlich angekündigt, zur mündlichen Verhandlung nicht
erschienen ist, beantragt sinngemäß,
den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse A 61 N des Deut-
schen Patent- und Markenamts aufzuheben und das Patent mit
den Patentansprüchen 1 bis 3 sowie einer geänderten Beschrei-
bungsseite 1,
sämtlich
eingegangen
bei
Gericht
am
9. Februar 2007, sowie im Übrigen mit den ursprünglichen Unter-
lagen, zu erteilen.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.
- 4 -
II.
Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist aber nicht begründet, denn der Gegenstand
des Patentanspruchs 1 beruht nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit im Hinblick
D3
1. Die Patentanmeldung betrifft ein Magnetfeld-System mit Feldenergie aus ge-
bündelten Impulsen (vgl. Offenlegungsschrift, Absatz [0001]). Weiter ist in Ab-
satz [0002] der Offenlegungsschrift ausgeführt, dass der menschliche Körper und
insbesondere
dessen
Zellen
auf
Magnetfelder
reagieren,
die
der
EEG-(Elektroenzephalogramm) Frequenz angepasst sind.
2. Vor diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Patentanmeldung die Aufgabe
zugrunde, ein Magnetfeld-System mit Feldenergie aus gebündelten Impulsen zu
schaffen, mit dem ausgewählte Bereiche menschlicher Reaktion ansprechbar sind
(vgl. a. a. O., Absatz [0003]).
3. Das zur Lösung dieser Aufgabe im Patentanspruch 1 vorgeschlagene Magnet-
D3
Tätigkeit des hier zuständigen Fachmanns, einem Physiker mit Erfahrung in der
Konstruktion von Magnetfeld-Systemen zur Beeinflussung von Organismen.
Im Patentanspruch 1 ist ein Magnetfeld-System beansprucht, welches geeignet ist
Impulsfolgen mit der im Anspruch 1 angegebenen Charakteristik zu erzeugen. Das
Magnetfeld-System muss demgemäß so aufgebaut und eingerichtet sein, dass es
Bündel (Impulsgruppen) mit jeweils 4, 6 oder 15 Impulsen erzeugen kann (Merk-
M2
ägezahnförmig inner-
M3
M4
- 5 -
M3
der einzigen Figur (Fig. 1) der vorliegenden Patentanmeldung (vgl. Offenlegungs-
M3
zeitlich aufeinanderfolgenden Impulse eines Bündels (bspw. der vier aufeinander-
folgenden Impulse pro Bündel in der Figur 1) ausgehend von einer Anfangsfeld-
stärke am Beginn des ersten Impulses nach einer e-Funktion (Eulerschen Funk-
tion) in Abhängigkeit von der Zeit zunehmen. Der gedachte kontinuierliche zeitli-
che Feldstärkeverlauf innerhalb eines Bündels von Impulsen (vgl. in der Figur 1
bspw. das erste Bündel mit vier Impulsen) hat dabei die Form eines Sägezahnes,
dessen Flanke ebenfalls zeitlich nach einer e-Funktion ansteigt. Die Angabe eines
Wertes von 20
M3
tig, da aus dem Anspruchswortlaut und auch aus den übrigen Anmeldungsunterla-
gen nicht entnommen werden kann, welcher Impuls des Bündels diesen Wert auf-
M3
men, dass die Feldstärke der Impulse eines Bündels im "
-Bereich" liegen soll.
Mit dem als "Wellenlänge" bezeichneten Parameter eines Impulses nach dem
M4
Impulses bis zum Beginn des nächsten Impulses innerhalb eines Bündels ge-
meint. Diese Zeitdauer soll 1 ms betragen.
Ein Magnetfeldsystem, das geeignet ist, gebündelte Impulse (Impulsfolgen) mit
den im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen - unter Berücksichtigung der
D3
kannt. In dieser Druckschrift ist ein Magnetfeld-System (Magnetfeldtherapiegerät)
bestehend aus einem Magnetfeldgenerator 2 und einer Matte 3 mit einer Spule 23
angegeben (vgl. die Figuren 1 bis 6), mit dem ein gepulstes Magnetfeld mit Bün-
deln (Gruppen) von sägezahnförmigen Impulsen (vgl. Figur 3: Impulse 29, erste
Impulsgruppe 31) erzeugt werden kann (vgl. Anspruch 1 und die Beschreibung,
M1
ner Impulsgruppe (31) zusammengefasst werden, kann zwischen 1 und 100 lie-
gen. Somit sind auch 4, 6 oder 15 Impulse (29) pro Impulsgruppe (31) möglich
- 6 -
M2
0,02 Hz bis 80 kHz vorgesehen (vgl. Absatz [0121]). Somit kann die Zeitdauer ei-
nes Impulses (29) und der Pause (30) nach dem jeweiligen Impuls (entspricht der
"Wellenlänge" eines Impulses) auch 1 ms (= 1 kHz Impulsfolgefrequenz) betragen
M4
weist eine Schnittstelle (40) zur Übertragung von Daten aus einer Computeranlage
auf (vgl. die Figur 1). Dadurch ist es möglich, Änderungen in den in einer Spei-
chereinrichtung (8) hinterlegten Impulsmustern durchzuführen (vgl. Absatz [0126])
oder die Impulsmuster frei zu programmieren (vgl. Anspruch 12). Des Weiteren
kann das Magnetfeld-System (Magnetfeldtherapiegerät) mit einer Rechneranlage
mit einem entsprechenden Softwareprogramm (vgl. Figur 6: PC 41) realisiert wer-
den, um gewünschte Impulsmuster über eine Tastatur 44 oder Maus 45 einzuge-
ben bzw. frei zu programmieren. Zur Speicherung der erstellten Impulsmuster
dient dann bspw. die Festplatte 43 des Rechners, und die Matte 3 mit der Spu-
le 23 zur Erzeugung des Magnetfeldes wird über eine Schnittstellenkarte 48 im
Rechner angesteuert. Für den zuständigen Fachmann liegt es daher auf der
Hand, neben dem zeitlichen Verlauf der Impulsfolgen auch die Amplitude der Im-
pulse (29) innerhalb einer Impulsgruppe (31) je nach Wunsch durch freie Program-
mierung einzustellen. Eine Anregung, unterschiedliche Amplituden für die Impulse
einer Impulsgruppe vorzusehen, entnimmt er bspw. dem in der Figur 5 gezeigten
fest eingestellten Impulsmuster. Bereits bei diesem Muster sind die Amplitu-
den (38, 39) der unmittelbar aufeinanderfolgenden Impulse (29) unterschiedlich
bzw. ansteigend ausgebildet (vgl. Absätze [0119] und [0120]). Damit dem bekann-
D3
zeugt werden können, ist es für den Fachmann nahe liegend, auch ein Bündel
(Impulsgruppe) von Impulsen zu programmieren, bei dem die Amplituden (Feld-
stärke) der Impulse (29) innerhalb eines Bündels wunschgemäß nach einer e-
Funktion zunehmen und die Werte der Feldstärken im
-Bereich, um die 20
M3
der Weise beim Gegenstand des Patentanspruchs 1 angelangt.
- 7 -
Eine Einschränkung auf Werte kleiner als 100
e-
pulsten Magnetfeldern im niederfrequenten Bereich zur Beeinflussung biologischer
D2
Spalte 7, Zeilen 17 bis 22).
4. Mit dem nicht gewährbaren Patentanspruch 1 fallen aufgrund der Antragsbin-
dung auch die abhängigen Ansprüche (vgl. BGH, GRUR 1983, 171 - Schneidhas-
pel).
Im Übrigen hat eine Überprüfung des Senats ergeben, dass auch die Gegenstän-
de der Unteransprüche 2 und 3 nicht patentfähig sind.
Gemäß dem Anspruch 2 ein Prozessorprogramm zur Erzeugung der gebündelten
D3
den Anspruch 12).
D3
der Abstand zwischen benachbarten Bündeln von Impulsen (vgl. Figur 3: Impuls-
gruppen 31, Abstand 32) durch freie Programmierung der Impulsmuster (vgl. An-
spruch 12) je nach Wunsch eingestellt werden. Die Wahl eines Abstands der be-
nachbarten Bündel zwischen 40 oder 700 ms gemäß dem Anspruch 3, liegt daher
D3
Dr. Winterfeldt
Baumgärtner
Dr. Morawek
Veit
Pü